Mit Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) sprach sich der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Anleger aus.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil des BGH werden die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Die Karlsruher Richter nahmen Stellung zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten im Hinblick auf außerbörslich gehandelte Wertpapiere. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren.
Die Klage erhob ein Anleger, der die Werbeaussagen in einem Wertpapierprospekt als irreführend beanstandete. Der Kläger bekam Recht, da der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten haben soll. Diese Beschreibung erwecke, nach Auffassung des der Richter, beim Anleger die Vorstellung einer soliden Geldanlage.
Laut BGH müsse sich der Gehalt der Beschreibungen in dem Prospekt nach dem Empfängerhorizont richten. Der Prospekt sei nämlich für ein börsenunbedarftes Publikum bestimmt. Somit müssten auch die Informationsmöglichkeiten eines solchen Publikums berücksichtigt werden.
Nach den Urteilsausführungen sei dem Werbeprospekt zu entnehmen gewesen, dass ein Gewinnabführungsvertrag mit dem beherrschenden Unternehmen bestanden habe. Danach bestehe die Möglichkeit für ein Drittunternehmen, eventuelle Gewinne abzuziehen. Insofern habe ein erhöhtes Risiko einer negativen Wertentwicklung der Inhaberschuldverschreibungen für die Anleger bestanden. Die Kenntnis über diesen Umstand habe, nach Ansicht des BGH erheblichen Einfluss auf die Einschätzung der Anlagesicherheit und damit auch auf die Anlageentscheidung.
Für den Verkauf von Kapitalanlagen werden oftmals fehlerhafte Anlageprospekte verwendet und dadurch wichtige Informationen verschleiert. Die Anleger werden häufig durch das Verschweigen von Risiken, die falsche Darstellung von Chancen oder unternehmerischer Verflechtungen in die Irre geführt.
In vielen Fällen können sich Banken und andere Vermittler durch falsche oder unterlassene Angaben beim Vertrieb der Anlage schadenersatzpflichtig gemacht haben. Lassen Sie Ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt daraufhin überprüfen, ob diese Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
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