Können Anleger sich dagegen wehren?
(firmenpresse) - Nicht völlig unerwartet, scheitern immer mehr Sanierungen von Fondsgesellschaften, teilweise auch, nachdem man schon dachte, sie seien gelungen. Nicht selten waren die dem Sanierungskonzept zugrunde liegenden Annahmen einfach zu optimistisch, klangen aus Sicht der Skeptiker wie lautes Singen im Wald.
Nunmehr kommt es dazu, dass nicht nur bei solchen Beteiligungen, in denen die Anleger sich schon in Sicherheit wähnten, die Fondsgesellschaften die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Nach unserer Beobachtung betrifft das häufig - aber keineswegs nur! - Fonds des Emissionshauses Dr. Peters, nämlich derzeit die Folgenden:
DS Rendite-Fonds Nr. 27 MS Cape Bonavista GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 28 MS Cape Brett GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 43 MS Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH & Co. Containerschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 57 MS Cape Spear GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG
DS Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Liste kann sich täglich ändern, insbesondere verlängern.
Mit einer nennenswerten Markterholung ist nach unserer Einschätzung in allernächster Zeit nicht wirklich zu rechnen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, schreibt in ihrem Marktbericht vom 28.09.2012: Charterraten weiter unter Druck, Sinkende Nachfrage trifft auf steigendes Angebot, Orderbuch immer noch zu groß. Unsere Prognose: Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013, ab 2014 langsame Rückkehr auf auskömmliches Charterratenniveau.
Diese mehr als trüben Aussichten treffen nicht nur für die Supertanker der "VLCC Glory-Reihe" zu - siehe hier - sondern auch und vor allem für die schon länger aus der Festcharter gelaufenen Tanker der "Front-Reihe":
DS-Rendite-Fonds Nr. 67 VLCC Front Century GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 68 VLCC Front Champion GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 74 MT Front Warrior GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 90 VLCC Front Crown GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 91 VLCC Front Commander GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 92 VLCC Front Chief GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 93 VLCC Front Eagle GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 95 MT Front Melody GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina GmbH & Co. Tankschiff KG
Ergänzend ist dabei zu berücksichtigen, dass sich gerade bei diesen Schiffen zusätzlich altersbedingte Nachteile (hohe Betriebskosten) nun ganz besonders auswirken dürften.
Wie wir hier schon ausgeführt haben, können Anleger sich den Gedanken des "Enthaftungsmodells" zunutze machen, sobald die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen der Vergangenheit zurückfordern.
Das gilt allerdings nur für solche Fälle, in denen der jeweilige Anleger vorher an der oder den (freiwilligen) Kapitalerhöhungen teilgenommen hatte und auch nur in Höhe des nachgeschossenen Betrages! Daher ist allen Anlegern die Überprüfung zu raten, ob die Fondsgesellschaft die Kapitalerhöhungsbeträge von dem Gesamtbetrag der Ausschüttungen abgesetzt hat.
Unangenehmer Weise können sich die Rückforderungsansprüche aber auch noch erhöht haben. Das ist dann der Fall, wenn nach der Sanierung bereits Ausschüttungen an diejenigen Anleger vorgenommen wurden, die an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben. In der Regel wurde ja ein hoher Zins ausgelobt, um das Interesse zu wecken und die besondere Risikobereitschaft zu vergüten.
Für viele Anleger der oben genannten Fonds ist zudem sehr ärgerlich, dass sie dann, wenn die sogenannte Totalverjährung (siehe dazu auch hier) bereits eingetreten sein sollte, nicht einmal mehr den damaligen Berater aus Falschberatung oder die Gründungsgesellschafter wegen etwaiger Prospektfehlern in die Haftung nehmen können. Anleger, die im November oder Dezember 2002 eine Beteiligung gezeichnet haben, sollten daher schnellstens einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.