(ots) -
- Zinsgünstige Kredite in Höhe von 350 Mio. EUR für den Ausbau von
Kitas
- Zwei neue KfW-Förderprogramme für Kommunen und andere Träger von
Kindertagesstätten
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) und die KfW Bankengruppe starten zum 1. Februar 2013 zwei
neue Förderprogramme für den Ausbau von Kitas. Hierfür stehen in den
Jahren 2013 -2015 KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Mio. EUR
für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung.
Das BMFSFJ unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung.
"Unsere massive Aufstockung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau
zeigt, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Länder, Kommunen
und Träger haben jetzt Planungssicherheit und können sich mit aller
Kraft dem Ausbau vor Ort widmen", sagt die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Der
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab August 2013 ist für mich nicht
verhandelbar, denn wir verbessern damit Entwicklungschancen für
Kinder und erleichtern für Mütter und Väter die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf", sagt Bundesministerin Kristina Schröder. Die
Förderung ist Teil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung
"Kindertagesbetreuung 2013".
"Viele Gemeinden und Träger haben Schwierigkeiten, die für Ausbau
und Betrieb einer bedarfsgerechten örtlichen Kinderbetreuung
notwendigen Ausgaben zu stemmen. Die neuen KfW-Programme "IKK -
Kita-Ausbau" und "IKU - Kita-Ausbau" tragen dazu bei, den ab 1.
August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder
unter drei Jahren zu erfüllen", sagt Dr. Axel Nawrath,
Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören Neubau-, Umbau-,
Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und
Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist
förderfähig.
Beim Förderprogramm "IKK - Kita-Ausbau" erhalten Kommunen Kredite
direkt bei der KfW. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen,
natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der
öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht
das Förderprogramm "IKU - Kita-Ausbau" über die Hausbank der
Antragsteller zur Verfügung. Die Zinsen in beiden Programmen werden
kurz vor Programmstart festgelegt.
Bereits heute können die Akteure in der Kinderbetreuung zur
Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden
kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen,
wie z.B. auf die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune",
"IKU -Investitionskredit Kommunale Unternehmen" und "IKS
-Investitionskredit Soziale Organisationen".
Hinweis: Detaillierte Informationen zu den neuen Förderprogrammen
finden Interessierte unter www.kfw.de/inlandsfoerderung.
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