PresseKat - Sicherheit auch nach dem Tod der Eltern: Notare entwickeln wirkungsvolle Behindertentestamente

Sicherheit auch nach dem Tod der Eltern: Notare entwickeln wirkungsvolle Behindertentestamente

ID: 754462

Westfälische Notarkammer. Eltern behinderter Kinder stehen oft vor einem erbrechtlichen Dilemma: Sie können sich nicht sicher sein, dass Erbschaften oder Vermächtnisse aus ihrem Vermögen dem be-hinderten Kind zugutekommen. Denn die Träger von Sozialleistun-gen erheben Ansprüche auf das geerbte Vermögen des behinderten Leistungsbeziehers.

(firmenpresse) - Erbrechtliche Verfügungen, die unter dem Begriff „Behindertentes-tament“ bekannt sind, können in diesem Fall Abhilfe schaffen und den Zugriff von Sozialleistungsträgern vereiteln. So ist es keinesfalls sittenwidrig, dass das behinderte Kind auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet, um eine Erbschaft vor dem Zugriff des Sozial-leistungsträgers zu schützen.

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Reihe von Entscheidungen zu-gunsten der schwachen Mitglieder der Gesellschaft verdeutlicht, dass Behindertentestamente nicht sittenwidrig sind. Vielmehr seien sie Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kin-des über den Tod der Eltern hinaus.

So entschied der Bundesgerichtshof zuletzt in einem konkreten Fall, in dem eine lernbehinderte Tochter durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament in der Form eines Behindertentestaments abgesi-chert war. Die Tochter hatte auf ihren gesetzlichen Pflichtteil nach ihrer verstorbenen Mutter verzichtet, um einen Zugriff des Sozial-leistungsträgers auf diesen zu verhindern. Der Bundesgerichtshof er-teilte der Auffassung des Trägers der Sozialhilfe, ein solcher Verzicht sei sittenwidrig, eine klare Absage.

Wie schon in vorrangegangenen Urteilen zu den Behindertentesta-menten hat das Gericht klar gemacht, dass Behinderte und ihre Eltern sämtliche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ergreifen können, um das Familienvermögen zugunsten des Behinderten zu erhalten.

Doch es ist Vorsicht geboten: Man sollte unter keinen Umständen ein Formular aus dem Internet ungeprüft abschreiben. Ein Behindertentestament muss von einem Fachmann auf den konkreten Fall abgestimmt werden, sonst bleibt es wirkungslos. Notare klären darüber auf, welche der möglichen rechtlichen Gestaltungen die richtige ist.

Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.



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Datum: 02.11.2012 - 10:30 Uhr
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