Mit Vorsicht behandelt werden sollte ein Fragebogen des britischen Lebensversicherers Clerical Medical Investment Ltd. (CMI), welchen Anleger zurzeit zu erhalten scheinen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen.
Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ergangenen Urteilen gegen ihn vorgehen könnten, kann zurzeit nicht sicher gesagt werden. Jedoch scheinen aktuell Anleger von CMI Fragebögen zugeschickt zu bekommen, in welchen sie zur Beantwortung von anscheinend unverfänglichen Fragen aufgefordert werden sollen.
Die Fragen mögen zwar zunächst unverfänglich erscheinen, bei genauerer Untersuchung jedoch Gefahren aufweisen, welche die spätere Geltendmachung von Ansprüchen gegen CMI verhindern oder zumindest verzögern könnten. Die offenbar von CMI in dem Fragenkatalog geforderten Daten sollten von den Anlegern daher nicht ohne rechtlichen Beistand abgeben werden.
Anlegern ist dringend davon abzuraten, den Fragebogen alleine zu bearbeiten. Die Reichweite der Bedeutung des Fragebogens ist für sie kaum ersichtlich. In solchen Fällen sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt konsultiert werden.
Der BGH gab zur Begründung an, dass CMI die sie treffenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch nicht erfüllt haben soll, dass die Anleger nicht genügend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem falsche Versprechungen von den zu erwartenden Renditen gemacht worden seien. Durch die kürzlich durch den BGH entschiedenen Fälle sind die Aussichten der Anleger von CMI erneut gestärkt worden. Die Karlsruher Richter bestätigten in ihren Urteilen die bereits von einigen Instanzgerichten festgestellte Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI in vielen Fällen.
Wenn sie sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten betroffene Anleger nach den kürzlich ergangenen Urteilen ihre rechtlichen Aussichten in Bezug auf eventuelle Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
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