Wenn ein Kreditinstitut bei der Vergabe eines Verbraucherkredites eine Bearbeitungsgebühr erhebt, ist diese unzulässig. Verbrauchern winken hohe Rückforderungen.
(firmenpresse) - Wenn ein Kreditinstitut bei der Vergabe eines Verbraucherkredites eine Bearbeitungsgebühr erhebt, ist diese unzulässig.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Urteilen, dass eine Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten unzulässig ist. Im aktuellen Fall urteilte das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 562/11).
Da die verurteilten Kreditinstitute die Revision vor dem Bundesgerichtshof bisher stets zurückzogen, gibt es bisher noch kein Grundsatzurteil.
Verbraucher können sich trotzdem auf die Urteile berufen, und die Gebühr zurückverlangen. Kommt es zum Rechtsstreit, hat der Kunde gute Chancen auf einen Sieg vor Gericht.
Dazu Finanzplaner Sebastian Ohligschläger: "Als Verbraucher sollte man sich nicht von seinem Bankhaus entmutigen lassen."
Das Kreditinstitut beruft sich bei der Erhebung der Gebühren häufig auf den Aufwand, der durch Bonitätsprüfung und Verarbeitung des Darlehensantrags entsteht. Dass dies nicht zulässig ist, haben auch schon das OLG Karlsruhe (Az.: 17 U 192/10), das OLG Bamberg (Az.: 3 U 78/10) und nun das Oberlandesgericht Dresden bestätigt.
Die Höhe der Kreditbearbeitungsgebühr ist üblicherweise von der Kreditsumme abhängig und liegt meist im dreistelligen Bereich.
Die Finanz- und Versicherungsmakler der Kanzlei Ohligschläger & Berger haben bei der Rückforderung der Gebühren von den Banken für ihre Kunden gute Erfahrungen gemacht.
"Durch die Hebelwirkung des Kreditzins auf die Bearbeitungsgebühr kann es bei langen Laufzeiten und hohen Zinssätzen durchaus dazu kommen, dass der Kunde den doppelten Betrag zurückzahlt." hat Finanzexperte Michael Berger berechnet.
Somit ist jedem Verbraucher ein Blick in seine Kreditverträge zu empfehlen.
Autor: Sebastian Ohligschläger
www.kanzlei-ohligschlaeger.de
Die Kanzlei für Finanzplanung Ohligschläger & Berger agiert als unabhängiger Finanz-& Versicherungsmakler in Hamburg. Geschäftsfelder sind private Finanzplanung und Produktbeschaffung von Finanzdienstleistungen.
Kanzlei für Finanzplanung
Ohligschläger & Berger
Sebastian Ohligschläger
Tel 040 - 572 450 96
Fax 040 - 380 178 339 19
Mail so(at)kanzlei-ohligschlaeger.de
Skype sebastian.ohligschlager
www.kanzlei-ohligschlaeger.de
Kanzlei für Finanzplanung
Ohligschläger & Berger
Sebastian Ohligschläger
Tel 040 - 572 450 96
Fax 040 - 380 178 339 19
Mail so(at)kanzlei-ohligschlaeger.de
Skype sebastian.ohligschlager
www.kanzlei-ohligschlaeger.de