Durch die Immobilienverkäufe des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sollen Erlöse erwirtschaftet werden, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der offenen Immobilienfonds CS Euroreal blieb nach seiner Schließung zunächst im Mai 2010 für ein weiteres Jahr geschlossen. Die Wiedereröffnung des Fonds war zunächst zum 21. Mai 2012 geplant. Diese Entscheidung soll vom Credit Suisse Asset Management hinsichtlich der endgültigen Liquidation des Fonds getroffen worden sein. Immobilien die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befinden, sollen laut der Fondsgesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre veräußert werden. Bis zum Jahre 2017 soll die Abwicklung des Fonds voraussichtlich andauern.
Zwar sollen die Erlöse an die Anleger ausgeschüttet werden, jedoch ist unklar, ob diese geplanten Ausschüttungen an die Anleger überhaupt erfolgen werden. Zumindest steht wohl jedenfalls noch nicht fest, wann mit den Ausschüttungen, nachdem die erste Ausschüttung im Juni 2012 erfolgte, weiterhin zu rechnen sein wird.
Möglicherweise müssen die Anleger lange Wartezeiten einkalkulieren, bis sie das investierte Kapital zurückerhalten. Unter Umständen besteht für Anleger sogar die Gefahr, dass sie die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten müssen.
Über Jahre hinweg wurde der offene Immobilienfonds CS Euroreal trotz der offensichtlich bekannten Risiken als sicher und risikofrei verkauft. Anleger sollen jedenfalls in zahlreichen Fällen von ihren Bankberatern nicht über die Schließungsmöglichkeiten von offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein.
Vielen Anlegern soll der Fonds während der Beratung als äußerst sichere Anlage des Kapitals mit jederzeitiger Verfügbarkeit vorgestellt worden sein. Unter Umständen kann diese Form der Beratung als schuldhafte Falschberatung zu qualifizieren sein, welche möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen für die Anleger führen kann.
Aufgrund der unzureichenden Aufklärung und Beratung der Banken in einigen Fällen könnten Anlegern daher Schadensersatzansprüche gegen die Bank aufgrund Falschberatung zustehen.
Die Fondsbeteiligung sollten Fondsanleger rechtlich überprüfen lassen. Anlegern wird empfohlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, sollten aufgrund von Investitionen in offene Immobilienfonds Verluste eingebüßt worden sein.
Sollten Anleger das Gefühl haben, schlecht beraten worden zu sein, sollten sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Etwaige Ansprüche sollten von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Dieser kann bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Hilfe leisten.
Da Ansprüche aus Fondsbeteiligungen grundsätzlich der Verjährung unterliegen, wird darauf hingewiesen die Ansprüche zeitnah überprüft werden sollten.
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