PresseKat - Mein letzter Wille... - was beim Testament zu beachten ist

Mein letzter Wille... - was beim Testament zu beachten ist

ID: 763994

Mein letzter Wille... - was beim Testament zu beachten ist

(firmenpresse) - (ddp direct) Köln, 8. November 2012. Obgleich man das Thema Testament gerne verdrängt, kann es wichtig sein, sich frühzeitig damit zu befassen. Denn: Häufig wird der letzte Wille eines Menschen nicht erfüllt, da er diesen gar nicht erst festgelegt hat oder aber das Testament notwendige Kriterien nicht erfüllt. Peter Konrad, ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für Erbrecht von der Erlanger Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen, erklärt, was zu beachten ist, damit der letzte Wille wirksam ist.

Bei der Testamentsentscheidung gesetzliche Erbfolge berücksichtigen
Ob und wer überhaupt ein Testament verfassen sollte, klärt sich nach drei Fragen: Was habe ich, wer kann in meinem Todesfall gesetzlich erben und wer soll bekommen, was mir gehört? Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wer das Risiko vermeiden will, dass sich seine bevorzugten Erben aufgrund der Rechtslage in einer Erbengemeinschaft mit Personen wiederfinden, die nichts erben sollen, entscheidet sich am besten frühzeitig für ein Testament, so Peter Konrad. Gibt es weder eheliche noch außerhalb der Ehe geborene Kinder, keine Enkel und keinen Ehepartner, versucht man anhand des Familienstammbaums mögliche Erben aus der weiteren Verwandtschaft zu identifizieren. Grundsätzlich kann ein Testament bereits ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ab dem 16. Lebensjahr ist aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit lediglich ein beim Notar aufgesetztes Testament gültig.

Für den letzten Willen am besten fachkundigen Rat einholen
Es gibt zwei Arten, ein Testament aufzusetzen: Zum einen kann man kostenfrei und eigenhändig ein sogenanntes privatschriftliches Testament verfassen, das selbst oder beim Amtsgericht verwahrt wird. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, gegen Gebühr ein öffentliches Testament beim Notar zu verfassen. Der Betrag richtet sich nach einer festen Gebührenordnung, die wiederum der Nachlasswert bestimmt. Sicherer, dass der letzte Wille erfüllt wird, ist man beim öffentlichen Testament. ROLAND-Partneranwalt Konrad erklärt: Das privatschriftliche Testament hat seine Tücken. Handbücher reichen oft nicht aus, um ein wirksames Testament zu verfassen. Besser man holt bei einem Rechtsanwalt fachkundigen Rat ein oder geht zum Notar. Ein weiterer Vorteil des öffentlichen Testaments: Man erspart den Erben unter Umständen Kosten für den Erbschein, wenn sie




das Erbe annehmen. Dieser ist häufig nötig, wenn man seine Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen muss, beispielsweise gegenüber dem Grundbuchamt, wenn sich Grundstücke oder Immobilien im Nachlass befinden, oder gegenüber einer Bank, soweit keine Vollmacht für die Konten des Verstorbenen über den Tod hinaus vorliegt.

Formvorschriften und korrekte Formulierungen beachten
Beim privatschriftlichen Testament ist wichtig zu wissen, dass der letzte Wille komplett handschriftlich und eigenhändig verfasst sowie unterschrieben sein muss. Zudem muss klar sein, wer der Verfasser ist und ob er zum Zeitpunkt der Niederschrift tatsächlich über seinen letzten Willen verfügen wollte und testierfähig war. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber notwendig, wenn mehrere Testamente vorliegen, um das gültige Dokument zu ermitteln. Bei verheirateten Personen und eingetragenen Lebenspartnern, die gemeinsam ein Testament aufsetzen, reicht es, wenn einer den Text verfasst, unterschreiben müssen jedoch beide. Problematisch sind häufig falsch verwendetet juristische Formulierungen, die den Sinn des Textes auslegungsbedürftig machen, so Peter Konrad. Auch Musterformulierungen helfen dem Laien häufig nicht weiter, seinen Willen korrekt zu äußern.

Testament bei sich ändernden Familienverhältnissen überprüfen
Ein einmal errichtetes Testament ist nicht in Stein gemeißelt. So kann ein Testament durch ein neues ersetzt, ergänzt oder widerrufen werden, das alte sollte man dann jedoch vernichten beziehungsweise für ungültig erklären. Insbesondere, wenn sich die Familienverhältnisse ändern, beispielsweise bei einer Scheidung, sollte man sein Testament überprüfen, rät der Fachanwalt für Erbrecht. Wichtig ist auch, dass man im Zweifel rechtlichen Rat einholt. Um den Überblick zu behalten, sollte man sein Testament zudem nicht zu häufig ändern.

Schulden werden mitvererbt
Auch ein Testament, das erst Jahre nach dem Tod auftaucht, kann den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen. Vorausgesetzt, das Testament ist wirksam und die Erben treten das Erbe an. Grundsätzlich können die designierten Erben innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erbschaft das Erbe ausschlagen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, die die Erben mit Antritt des Erbes übernehmen würden, und eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlasskonkurs nicht infrage kommen, so Konrad. Wichtig: Wer ein Erbe ausschlägt, um die Schulden zu umgehen, darf nichts aus dem Nachlass des Verstorbenen in Besitz nehmen. Ansonsten kann es passieren, dass das Erbe als angenommen betrachtet wird und man dann auch für die Schulden aufkommen muss hier sollten Erben äußerst vorsichtig sein, so Peter Konrad abschließend.


Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/nagr31

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/familie/mein-letzter-wille-was-beim-testament-zu-beachten-ist-56300

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.323 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 304,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 38,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2010).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwerte



PresseKontakt / Agentur:

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Jan Vaterrodt
Deutz-Kalker-Str.46
50679 Köln
presse(at)roland-konzern.de
-
www.roland-konzern.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kitzsteinhorn: Das Winterziel für Kids und Familien! Leuchtende Augen garantiert: Geschenkideen für Kinder bei buch.de
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.11.2012 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 763994
Anzahl Zeichen: 6170

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Jan Vaterrodt
Stadt:

Köln


Telefon: -

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mein letzter Wille... - was beim Testament zu beachten ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Handy am Steuer nur mit Freisprechanlage erlaubt ...

(ddp direct) Köln, 16. Oktober 2012. 55 Prozent der deutschen Autofahrer sind sich sicher, dass sie die Führerscheinprüfung ohne Vorbereitung nicht noch einmal bestehen würden. Ein möglicher Grund: Manche Gerüchte darüber, was im Straßenverke ...

"Goldener ROLAND 2011"geht an Lena Gercke ...

(ddp direct) Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG vergibt in diesem Jahr zum zweiten Mal den Goldenen ROLAND. Der Preis würdigt Menschen, die sich für Sicherheit und Ritterlichkeit im Straßenverkehr und Alltag einsetzen. Der Preis ist mit 10.0 ...

Alle Meldungen von ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG