PresseKat - Schadenersatzanspruch von Anlegern möglich bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

Schadenersatzanspruch von Anlegern möglich bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

ID: 765003

Wird ein Kunde durch den Anlageberater nicht angemessen über die mit der Geldanlage verbundenen Risiken aufgeklärt, kann darin eine Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag liegen.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Frankfurt a.M. sah in seinem Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11) eine Pflichtverletzung des Anlageberaters. Mit Aufnahme eines Beratungsgesprächs kommt zwischen einem Anlageberater und einem potenziellen Anleger ein Anlageberatungsvertrag zustande (BGHZ 100, 117, 118 f.). Der Kunde soll damit über bestehende Risiken aufgeklärt und daraufhin eine Entscheidung für oder gegen die Anlage treffen können.

Nach Ansicht des Landgerichts sei der Kunde bei offenen Immobilienfonds insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen regelmäßig ein Kapitalverlustrisiko berge, welches für den Kunden nicht ersichtlich sei und worüber er in jedem Fall von seinem Berater aufgeklärt werden müsse. Der Berater hat daher die Pflicht, dem Kunden frühzeitig verständliches Informationsmaterial über die Risiken der Geldanlage auszuhändigen.

Die Aufklärung könne auch auf schriftlichem Weg erfolgen, wenn der Kunde diese schriftlichen Informationen rechtzeitig erhalten würde. Rechtzeitig sei es dann, wenn der Kunde trotz bestehender Möglichkeit der Kenntnisnahme eben nichts zur Kenntnis nehme.

Der Kunde sei daher bei vorliegender Pflichtverletzung und bestehendem Schadenersatzanspruch so zu stellen, wie er stünde, wenn er pflichtgemäß beraten worden wäre.
Schadenersatzansprüche sind allerdings stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher unerlässlich.

Eine mögliche Falschberatung der Anleger liegt möglicherweise bereits im Zuge der Fondsvermittlung vor. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohen würden.





Als betroffene Anleger sollte man sich daher umgehend beraten lassen, da je nach den Umständen des Einzelfalls, kurze Verjährungsfristen drohen.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Anwaltskanzlei Weiß & Partner Rechtsanwälte, nun auch Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Prorendita DREI Britische Leben informiert die Anleger über die Verluste
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 16.11.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 765003
Anzahl Zeichen: 2434

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadenersatzanspruch von Anlegern möglich bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP