(ots) -
- Akademische Weiterbildung ab 2013 nun auch förderfähig
- Kredit auch für Studiengänge in Teilzeit flexibel möglich
- Erhöhung der Altersgrenzen
Die KfW Bankengruppe verbessert die Zugangsvoraussetzungen für
ihren KfW-Studienkredit: Ab April 2013 können erstmals auch Zusatz-,
Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen
gefördert werden. Zudem können künftig über den KfW-Studienkredit
alle Studiengänge flexibel finanziert werden, egal ob in Vollzeit
oder Teilzeit. Mit diesen Erweiterungen passt die KfW ihren
Studienkredit den künftigen Erfordernissen der Finanzierung
akademischer Aus- und Weiterbildung an und trägt dem Bedürfnis nach
lebenslangem Lernen Rechnung.
"Deutschland profitiert von seinen klugen Köpfen. Akademische Aus-
und Weiterbildung findet permanent statt", erläutert Dr. Axel
Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe. "Mit dem
weiterentwickelten KfW-Studienkredit ist dieser noch breiter
einsetzbar und unterstützt wirkungsvoll postgraduale Studiengänge."
Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan begrüßte die
Flexibilisierung: "Der KfW-Studienkredit bildet eine unverzichtbare
Ergänzung zu BAföG und Stipendienangeboten. Von seiner Ausweitung
profitieren alle, die aus dem Beruf heraus noch mal an die Hochschule
zurückkehren oder mit einer Doppelbelastung wie der Kindererziehung
den Mut zum Studium haben - kurz: alle, die Lebenslanges Lernen ernst
nehmen", sagte die Ministerin. "Es ist daher auch ein Zeichen von
Anerkennung, wenn sie alle künftig von Studienkrediten profitieren
können."
Der einkommens- und bonitätsunabhängige KfW-Studienkredit steht
dann allen Studierenden offen, die bei Antragstellung maximal 44
Jahre alt sind. Damit wird die Altersgrenze in Abhängigkeit von der
Finanzierungsdauer deutlich nach oben erhöht.
Der KfW-Studienkredit kann künftig auch zur Finanzierung mehrerer
Studienvorhaben genutzt werden, und zwar auch zu einem Zeitpunkt, zu
dem der Kreditnehmer sich bereits in der Rückzahlungsphase des schon
in Anspruch genommenen KfW-Studienkredits befindet: Falls Studierende
ihren Finanzierungsrahmen noch nicht ausgeschöpft haben, kann die
Rückzahlung unterbrochen und die verfügbare Förderung für ein neues
Studium genutzt werden. Erst nach Abschluss dieses Studiums nimmt der
Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits dann wieder auf.
Zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten können Studierende bis
zu 650 EUR monatlich beantragen. In der Regel finanziert die KfW bis
zu 14 Semester. Die maximale Höhe des KfW-Studienkredits beträgt
weiterhin 54.600 Euro. Die Online-Antragstellung ist ab dem
01.01.2013 möglich, Finanzierungsstart ab dem 01.04.2013.
Weiterführende Informationen zum neuen Studienkredit finden Sie
unter www.kfw.de/Studienkredit.
Die KfW modernisiert sich. Ein Foto des neuen Logos steht unter
www.kfw.de/logo zum Download bereit.
Weitere Informationen zum KfW-Markenrelaunch unter
www.bank-aus-verantwortung.de.
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