(ots) - Als einer der ersten drei Staaten hat Deutschland
nun auch das dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
in Genf ratifiziert. "Dies ist ein weiterer Meilenstein für die
Kinderrechte", sagt Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan
International Deutschland. Das Kinderhilfswerk setzt sich seit 2008
für das Individualbeschwerderecht ein.
Die Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche
Grundrechte und wurde bislang von 193 UN-Mitgliedsstaaten
ratifiziert. Das dritte Zusatzprotokoll ermöglicht Mädchen und
Jungen, die missbraucht oder verletzt wurden, sich direkt an den
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Voraussetzung dafür
ist, dass nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung
stehen.
"Wir freuen uns sehr, dass Deutschland die Umsetzung der
Kinderrechte vorantreibt", bekräftigt Maike Röttger. "Und wir rufen
die Bundesregierung auf, weitere Staaten dazu zu bewegen, das
Zusatzprotokoll in ihr nationales Recht aufzunehmen. Denn Gültigkeit
erhält das Dokument erst durch die Ratifizierung von mindestens zehn
Mitgliedsstaaten. Plan hat an dem Entwurf des dritten
Zusatzprotokolls in einer internationalen Arbeitsgruppe mitgewirkt.
Mit der Ratifizierung dieses Dokuments kann eine umfassende
Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden. Das ist
wichtig, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist."
Vor 20 Jahren - am 5. April 1992 - wurde die
UN-Kinderrechtskonvention von Deutschland ratifiziert. Bislang war es
nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler
Ebene geltend zu machen. Die deutsche Regierung hatte sich daher
gemeinsam mit weiteren 49 Staaten für ein Individualbeschwerderecht
für Kinder stark gemacht und auf der Generalversammlung der Vereinten
Nationen am 19. Dezember 2011 das dritte Fakultativprotokoll
beschlossen.
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