(ots) - Der frühere Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens,
Nonnenmacher, wird seine Abfindung von mehr als vier Millionen Euro
auch im Falle einer Verurteilung wegen Untreue und Bilanzfälschung
behalten dürfen. Das ergaben Recherchen des Hörfunksenders NDR Info,
des NDR Schleswig-Holstein-Magazins im NDR Fernsehen und der
Süddeutschen Zeitung. Eine Frist, innerhalb derer die Bank das Geld
zurückfordern könnte, läuft am 15. Dezember aus. Eine Klausel, wonach
Nonnenmacher die Abfindung zurückzahlen muss, wenn er auf Grund
dubioser Geschäfte verurteilt werden sollte, enthält der
entsprechende Vertrag mit der HSH Nordbank dagegen nicht, obwohl die
Eigentümer, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, dies damals
ausdrücklich gefordert hatten. Verantwortlich für den
Aufhebungsvertrag ist Hilmar Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der
HSH Nordbank.
Den Recherchen zufolge hatte der damalige schleswig-holsteinische
Wirtschaftsminister Jost de Jager im November 2010 Kopper schriftlich
aufgefordert, "eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen,
wonach mögliche Abfindungszahlungen zurückgezahlt werden müssen, wenn
es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung in
Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte
oder aktien- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen
würden." Zuvor hatten sich der Hamburger Senat und die Kieler
Landesregierung den Recherchen zufolge auf diese Linie geeinigt.
Warum Kopper dem erklärten Willen der Bank-Eigentümer nicht
nachkam, ist unklar. Kopper wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sieht in dem Vorgehen des
Aufsichtsratsvorsitzenden einen "Anfangsverdacht der Untreue. Es kann
nicht sein, dass die HSH Nordbank im Fall einer Verurteilung einem
Arbeitnehmer Millionen zahlt, dem eine Straftat nachgewiesen worden
ist". Laut Kubicki sollten die Länder "darüber nachdenken, ob Herr
Kopper seinen Aufgaben noch gewachsen ist".
Der Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate sieht in der Abmachung
mit Nonnenmacher ebenfalls einen Pflichtverstoß Koppers. "Der
Aufhebungsvertrag wahrt nur die Interessen von Herrn Nonnenmacher."
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte Nonnenmacher und weitere
Ex-Manager der HSH Nordbank Anfang des Jahres angeklagt. Sie sollen
im Zusammenhang mit komplexen Finanzgeschäften der Bank einen Schaden
von mehr als 150 Millionen Euro zugefügt haben. Auf Grund seiner
Verwicklung in die fraglichen Geschäfte sowie weiterer Skandale in
der HSH Nordbank hatten die Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein
Ende 2010 die Ablösung Nonnenmachers gefordert. Aufsichtsratschef
Kopper hatte sich dagegen stets für einen Verbleib des Bankchefs
ausgesprochen. Dass Nonnenmacher überhaupt eine Millionen-Abfindung
erhalten sollte, hatte damals bereits für Diskussionen gesorgt.
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19. November 2012/RC
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