(ots) - Die reale Möglichkeit, dass Kinder
weltweit ihre Rechte bei den Vereinten Nationen einklagen können,
rückt immer näher. Als dritter Staat weltweit hat heute die
Bundesrepublik das sogenannte "dritte Fakultativprotokoll" für ein
Individualbeschwerde-Verfahren ratifiziert. "Seit mehr als zehn
Jahren setzt sich die Kindernothilfe dafür ein, dass Kindern auf
internationaler Ebene ein solches Rechtsmittel zur Verfügung steht",
sagt Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der
Kindernothilfe. "Wenn jetzt noch sieben weitere Staaten das
Fakultativprotokoll unterzeichenen, dann können endlich Kinder in
aller Welt gegen Ausbeutung, Diskriminierung, Unterdrückung oder
fehlende Bildungschancen vorgehen."
Die Individualbeschwerde ermöglicht es Kindern, deren Rechte
verletzt wurden, sich beim Menschenrechtsausschuss der UN zu
beschweren. Voraussetzung ist allerdings, dass der innerstaatliche
Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Bei schwerwiegenden und systematischen
Kindesrechtsverletzungen kann außerdem ein UN-Gremium direkt
Untersuchungen in einem Land anstellen. "Mit der Ratifikation schafft
Deutschland jetzt die Möglichkeit, dem Individualbeschwerdeverfahren
eine völkerrechtliche Verbindlichkeit zu geben und ebnet so den Weg
für die Verwirklichung von Kinderrechten weltweit", so
Thiesbonenkamp.
Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn zehn Staaten
ratifizieren - Thailand, Gabun und nun auch Deutschland gehen mit
gutem Beispiel voran. "Wir sind davon überzeugt, dass dieses neue
Rechtsmittel ein großer Erfolg für viele Kinder auf allen Kontinenten
wird", sagt Thiesbonenkamp und verweist auf die Erfolge bisheriger
Menschenrechtsverträge: "Die Frauenrechtskonvention beispielsweise
bezieht das Instrument der Individualbeschwerde längst mit ein und
die entsprechenden UN-Ausschüsse können bei Rechtsverletzungen
quasi-gerichtliche Entscheidungen fällen." Somit werden Staaten zur
Änderung von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte und zur
Wiedergutmachung aufgefordert.
In die große Freude über die Ratifizierung des
Fakultativprotokolls mischt sich bei der Kindernothilfe tiefe Trauer
über den Tod von Barbara Dünnweller, die als Referentin maßgeblichen
Anteil an der Umsetzung des Individualbeschwerderechts trägt. Am 08.
Dezember, dem Tag, an dem der Bundestag dem Fakultativprotokoll zur
Kinderrechtskonvention zustimmte, verstarb die renommierte
Kinderrechtsexpertin im Alter von nur 59 Jahren. "Mit großer
Kompetenz und Kontinuität hat sich Barbara Dünnweller dafür
eingesetzt, dass Kinderrechte Geltung bekommen und hat dafür
international große Wertschätzung erfahren. Wir sind ihr sehr dankbar
für ihren beharrlichen Einsatz", sagt Thiesbonenkamp.
Kontakt:
Christian Herrmanny, stellv. Pressesprecher
Tel. 0203.7789-242; mobil: 0178.2329667