(PresseBox) - Wie ist es zu beurteilen, wenn ein Internetportal zum Zwecke der Vermittlung von Reisen auf die Website anderer Anbieter, zum Beispiel einer Fluggesellschaft zugreift?
Das kann unter bestimmten Umständen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und damit rechtswidrig sein.
Jedenfalls soll nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Hamburg (Aktenzeichen 5 U 38/10) das dann der Fall sein, wenn in den AGB auf der Website der Fluggesellschaft geregelt ist, dass eine Vermittlung der eigenen Flugreisen unzulässig ist.
Die Richter sahen darin, dass das Vermittlungsverbot zu kommerziellen Zwecken von dem Betreiber des Internetportals ignoriert wurde einen wettbewerbsrechtlich unzulässigen so genannten ?Schleichbezug?. Auch die nicht autorisierte Vermittlung seiner Leistung könne demnach einen Anbieter behindern, wenn dadurch seine eigenen Vertriebswege umgangen werden.
Die Fluggesellschaft, es dürfte sich hier um Ryanair handeln, vermarktet nämlich die Flugtickets ausnahmslos selbst.
Die Revision zum BGH wurde aber zugelassen, da die Frage der Bedingungen von Vermittlungsleistungen und die Schutzfähigkeit exklusiver Vertriebsmodelle im Internet noch nicht höchstrichterlich entschieden ist.
Fazit:
Das bedeutet für alle Webseitenbetreiber: Sollen Leistungen anderer Internetportale entweder vermittelt oder anderweitig selbst genutzt werden, ist unbedingt vorab zu klären, ob es in dem konkreten Fall rechtlich problematisch werden kann.
Auch das Thema des Framing (vgl. u.a. hier: http://www.schutt-waetke.de/archiv-der-kanzlei/einzelansicht/urheberrechtsverletzung-durch-framing) oder des Abgreifens von Daten einer fremden Website kann hier eine wichtige Rolle spielen und sollte vor Go-live des eigenen Angebots sorgfältig geprüft werden.
Timo Schutt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.