(ots) - Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, hat sich erfreut über
das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes geäußert: "Wir
begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil die
verfassungsrechtliche Position der Kirche und ihrer Diakonie gestärkt
hat. Zwar wurde in einem Fall der Antrag aus der Diakonie abgewiesen,
weil der diakonische Arbeitgeber ein Wahlrecht zwischen
unterschiedlichen Arbeitsrechtsregelungen hatte, und die übrigen
Anträge sind aus formalen Gründen abgewiesen worden. In der Sache
aber wurde das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klar bestätigt.
Durch das Mitbestimmungsverfahren im Dritten Weg erfolgt die Regelung
der Arbeitsentgelte und der sonstigen Arbeitsbedingungen unter
Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Für die Lösung von
Konflikten steht eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur
Verfügung."
Zum Thema Streik sagte der Präsident: "Über 40 Jahre Erfahrung mit
dem Dritten Weg zeigen, dass auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen gute
Tarifwerke gemeinschaftlich mit der Mitarbeiterschaft entwickelt
werden können." Die Erfurter Entscheidung, so Anke weiter, nehme
ernst, dass der kirchliche Auftrag von allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Dienstgemeinschaft wahrgenommen werde. Anke
verwahrte sich dabei entschieden gegen den Vorwurf des Lohndumpings,
der von Seiten der Gewerkschaften geäußert wurde: "Die materiellen
Ergebnisse des Dritten Weges zeigen, dass sich die Arbeitsbedingungen
in der Kirche und ihrer Diakonie sehen lassen können und keinen
Vergleich mit anderen Anbietern im Sozial- und Gesundheitswesen
scheuen müssen."
Im Sinne der heutigen Bestätigung unserer Rechtsposition, so der
Präsident weiter, "haben wir uns vorgenommen, die Ausgestaltung der
Arbeitsrechtsregelungen mit unseren Sozialpartnern in der Diakonie
weiter zu entwickeln. Dafür haben die Synode und der Rat der EKD mit
ihren Beschlüssen aus den vergangenen Monaten den Weg gewiesen". Von
Bedeutung sei dabei, dass das Gericht darauf hingewiesen habe, dass
es innerhalb des Dritten Weges kein einseitiges Wahlrechts des
Arbeitsgebers geben dürfe. Abschließend bekräftigte. Anke: "Wir sind
bei der Weiterentwicklung unseres Arbeitsrechts nach wie vor zum
Dialog mit den Gewerkschaften bereit und laden sie erneut zur
Beteiligung am Dritten Weg ein."
Hannover, 20. November 2012
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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