Von den Erlösen des Verkaufs von Immobilien des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sollen die Anleger befriedigt werden.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach der Schließung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Mai 2010 blieb der Fonds für ein weiteres Jahr geschlossen. Zum 21. Mai 2012 war die Wiedereröffnung des Fonds angedacht. Diese Entscheidung soll vom Credit Suisse Asset Management hinsichtlich der endgültigen Liquidation des Fonds getroffen worden sein. Laut der Fondsgesellschaft soll die Abwicklung des Fonds voraussichtlich bis zum Jahre 2017 andauern. Immobilien die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befinden, sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre verkauft werden.
Trotz der geplanten Ausschüttungen der Erlöse an die Anleger, ist unklar, ob diese geplanten Ausschüttungen tatsachlich erfolgen werden. Nachdem die erste Ausschüttung im Juni 2012 erfolgte, steht jedenfalls wohl noch nicht fest, wann mit weiteren Ausschüttungen gerechnet werden kann.
Es scheint als müssten Anleger mit langen Wartezeiten rechnen, bis sie das investierte Kapital zurückerhalten. Für Anleger besteht unter Umständen sogar die Gefahr, dass sie die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten müssen.
Trotz der offensichtlich bekannten Risiken wurde den Anlegern über Jahre hinweg der offene Immobilienfonds CS Euroreal als sicher und risikofrei verkauft. Von ihren Bankberatern sollen Anleger jedenfalls in zahlreichen Fällen nicht über die Schließungsmöglichkeiten von offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein.
In einigen Fällen könnten Anlegern Aufgrund der unzureichenden Aufklärung und Beratung der Banken Schadensersatzansprüche gegen die Bank aufgrund Falschberatung zustehen.
Vielen Anlegern soll der Fonds während der Beratung als äußerst sichere Anlage des Kapitals mit jederzeitiger Verfügbarkeit vorgestellt worden sein. Diese Form der Beratung kann unter Umständen als schuldhafte Falschberatung gewertet werden, welche möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen für die Anleger führen kann.
Anlegern wird empfohlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, sollten aufgrund von Investitionen in offene Immobilienfonds Verluste eingebüßt worden sein. Die Fondsbeteiligung sollten Fondsanleger in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen.
Etwaige Ansprüche sollten von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall überprüft werden, der bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Hilfe leisten kann.
Es wird darauf hingewiesen die Ansprüche möglichst zeitnah überprüfen zu lassen, da Ansprüche aus Fondsbeteiligungen grundsätzlich der Verjährung unterliegen.
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