Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen
(firmenpresse) - Der im Jahr 2003 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Das von den Gesellschaftern des Fonds zur Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von 1,4 Mio. € hat nur für eine kurze Linderung der Situation gesorgt. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, werde auf Basis der erwarteten Pooleinnahmen zum Jahresende 2012 eine Liquiditätsunterdeckung verbleiben. Zudem könne das Restdarlehen des Erstcharterers nicht getilgt werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.
Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 12 Mio. € bedeuten.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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