Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer in einen Unfall verwickelt wird, ist verständlicherweise zunächst verstört und ratlos. Und mit der Hilfe der Polizei ist nicht in jedem Fall zu rechnen. In Nordrhein-Westfalen ist die Polizei zwar nach wie vor bereit, Verkehrsunfälle aufzunehmen und beweissichernd tätig zu werden, aber in anderen Bundesländern, wie auch in Schleswig-Holstein, kommt die Polizei bei Unfällen ohne Personenschäden nur noch dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln handelt. Bei Bagatellunfällen müssen die Beteiligten selbst die Beweise sichern.
(firmenpresse) - Was dabei zu beachten ist, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer im Folgenden:
1.Sichern Sie unmittelbar nach dem Unfall Beweise - am besten mit Fotos von der Unfallstelle.
2.Nehmen Sie von möglichst vielen Zeugen des Unfalls die Adressen auf.
3.Generell gilt bei jedem Unfall, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Vermeiden Sie es, voreilig einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Bei unklarer Haftung besteht die Gefahr, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
4.Lassen Sie sich sofort fachkundig beraten. Ein im Verkehrsrecht kundiger Anwalt wird Ihnen sagen können, wie die Haftungsfrage zu beurteilen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Anwälte, die Verkehrsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt angegeben haben, nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
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