Für 2011, wie bereits in den Vorjahren, können keine Ausschüttungen geleistet werden
(firmenpresse) - 23. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds III steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT "King Duncan" und der "immer restriktiveren Auslegung der Schiffshypotheken-darlehensverträge", wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses einmal mehr heißt, können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 45,5 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "King Duncan" und MT "King Darius" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds III verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.
Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.