(firmenpresse) - Schlechte Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen.
Ob die im Jahr 2012 erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig offen (Stand Leistungsbilanz 2011).
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen.
- Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde.
- Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt.
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.