Eine weitere Maßnahme zur erhöhten Kontrolle von Bankberatern soll nun verbesserten Anlegerschutz bieten und vor Falschberatung schützen. Diese soll am 01.11.2012 in Kraft treten.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll eine Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung erzielt werden. Zum einen soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung und zum anderen die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht worden sein. Durch diese Maßnahme müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden.
Durch die am 01.11.2012 in Kraft getretene Vorschrift sollen sowohl die fachspezifischen als auch die sozialen Kompetenzen der Berater geprüft werden. Das Ziel sei die Einsetzung eines ausreichend qualifizierten Personals in bestimmten Unternehmensbereichen; dafür sollen Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Gewähr bieten.
Es soll initiiert werden, dass Mitarbeiter der Wertpapierdienstleistungsunternehmen, mitsamt der aufsichtsrechtlich relevanten Informationen, in einer Datenbank der BaFin registriert werden.
Die BaFin nimmt als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Kontrollauftrag wahr. Sie sei demnach ab dem 01.11.2012 befugt, Verstößen gegen Anlegerschutzvorschriften mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen entgegenzuwirken. Es sei vorgesehen, dass eine Weiterleitung der Kundenbeschwerden innerhalb von sechs Wochen an die BaFin erfolgt. Verwarnungen, die Erhebung von Bußgeldern und auch ein befristetes Beschäftigungsverbot für bestimmte Mitarbeiter in der Anlageberatung eines Institutes sollen als aufsichtsrechtliche Maßnahmen in Erwägung gezogen worden sein.
Im Fokus dieser Vorschrift steht die Stärkung des Vertrauens der Anleger, der Kreditnehmer oder Versicherten in die Finanzinstitute. Durch Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen ging häufig das Vertrauen in die Finanzinstitute verloren.
Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie einen Verlust klaglos hinnehmen müssen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist von einem kompetenten Rechtsanwalt im Kapitalmarkrecht beraten lassen. Im Fall von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können Anleger ihr Geld auf dem Rechtsweg oft doch noch retten. Rechtsanwälte Ihres Vertrauens prüfen in jedem Einzelfall die Chancen auf Schadensersatz.
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