PresseKat - Gesetzänderung bei der PKV, was bleibt?

Gesetzänderung bei der PKV, was bleibt?

ID: 777410

Aber, manche Versicherung verschweigt, dass alt-Tarife noch immer ihre Gültigkeit haben.

(firmenpresse) - Aber, manche Versicherung verschweigt, dass alt-Tarife noch immer ihre Gültigkeit haben.
Überhaupt ist es ja ein Kreuz mit de PKV. Viele steigen mit günstigen Prämien ein, die aber im Laufe der Zeit zu horrenden Summen anwachsen. Gespräche mit der Versicherung stoßen oft auf taube Ohren.
Eine gezielte Lancierung von Halbwahrheiten ist hier die Regel. Hinzu kommt, das mancher Vertrag so undurchsichtig ist, dass der Kunde schnell den Überblick verliert, welche Leistungen überhaupt versichert sind. Will ein Kunde partout wechseln, auch innerhalb der Gesellschaft wird mit dem Verlust der Altersrückstellungen gedroht. So ist der Kunde verängstigt und lässt die Finger vom Tarifwechsel.
Es wird zeit sich an die Maklerexperten zu wenden. Es handelt sich um freie Versicherungsmakler mit langjähriger Erfahrung. Der Kunde bekommt seine Leistungen wie auch Optionen transparent gegenübergestellt . Oftmals lassen sich so mehrere hundert Euro im Monat einsparen, ohne einen merklichen Verlust der Leistungen.
Die viel zitierten Altersrückstellungen können dazu bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft prämienreduzierend eingesetzt werden. Das ist nur aufgrund der langen Erfahrung und der detaillierten Informationssammlung der Maklerexperten möglich. Der Kunde kommt hier schnell und einfach zur günstigen PKV mit den Leistungen, die er wirklich benötigt. Somit muss die PKV, besonders im Alter kein Luxus mehr sein.



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In der Thematik Private Krankenversicherung sind wir für unsere Kunden schon seit über 25 Jahren im Einsatz und dies an unterschiedlichen Standorten in Deutschland. In dieser Zeit haben wir viel erlebt, vor allem wenn es darum ging, dass Versicherer ihre zugesagten Leistungen erfüllen sollten. Dabei hat sich die Spreu vom Weizen getrennt. Wir wissen, worauf es ankommt und was für Sie wichtig ist. Ähnlich wie bei einem Anwalt sollten Sie einen unabhängigen Interessenvertreter haben, eine Person, die ihren Beruf als Berufung versteht und mit Begeisterung ausführt.

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Datum: 05.12.2012 - 13:02 Uhr
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