PresseKat - Verfassungsrecht: Welche Rechte hat der rauchende Genussmensch in Nordrhein-Westfalen noch?

Verfassungsrecht: Welche Rechte hat der rauchende Genussmensch in Nordrhein-Westfalen noch?

ID: 778844

Die SPD-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein "uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich" gegen heftigen Widerstand beschließen lassen.

(firmenpresse) - Der "allmächtige" Staat baut seine zunehmend genussfeindliche Bevormundungspolitik im sensiblen Gesundheitsbereich weiter aus. Aktuelles Beispiel ist das "uneingeschränkte Rauchverbot im Gaststättenbereich" durch die SPD-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Unter dem "Deckmäntelchen" eines vermeintlich notwendigen gesetzgeberischen Einschreitens werden die "Freiheitsrauchrechte" des mündigen Menschen im NRW-Gaststättenbereich ohne Ausnahmen beschränkt. Ein wirklich unglaublicher Vorgang im zivilisierten Deutschland!

Zwar ließ die SPD-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen - wie man aus gut informierten Kreisen hört - sogenannte "Ausnahmetatbestände" im Gesetzgebungsverfahren prüfen. Letztendlich aber ohne sichtbaren Erfolg für die nordrhein-westfälische Gastronomie.

Auch unter Berücksichtigung bekannter und expliziter nordrhein-westfälischer Rechtsprechung (z.B.: Urteil des OVG Müster zu den sogenannten "Raucherclubs") bleibt vor allem justizpolitisch
festzuhalten, dass der tabakrauchende Denker nunmehr wieder ausschließlich Verbindungshäuser (am besten Verbindungen, die der pflichtschlagenden Deutschen Burschenschaft von 1815 angehören)
aufsuchen sollte, um sich interdisziplinär - insbesondere beim gemütlichen Tabakgespräch - fortzubilden.

Zukünftig ist mit weiteren staatlichen Bevormundungen von Rauchern zu rechnen. Etwa in Bundesländern, die ihre sogenannten "Nichtraucherschutzgesetze" so "bürgernah" formulierten, dass die obersten Gerichte bzw. das Bundesverfassungsgericht die jeweiligen Gesetze, etwa wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot wieder "einkassierten".

Es bleibt zu hoffen, dass der streng erzieherische Gesetzgeber hier grundlegend umdenkt, so dass der gut tabakrauchende Genussmensch zukünftig wieder in seiner rheinischen Eckkneipe getrost sagen darf: "Hier bin ich Mensch. Hier möchte ich bleiben. Feuer frei!", meint zum Gesetzgebungsverfahren in Nordrhein-Westfalen der Verfassungsrechtler und Rechtsanwalt Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg).





Nähere Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei Kreusel können Sie der Kanzlei-Homepage www.rechtsanwalt-kreusel.de mit dem neuen Schwerpunkt Verfassungsrecht entnehmen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Nähere Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei Kreusel können Sie der Kanzlei-Homepage www.rechtsanwalt-kreusel.de mit dem neuen Schwerpunkt Verfassungsrecht entnehmen.



Leseranfragen:

Ladillenring 2, 27798 Hude



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar for Advovox ist offizieller Partner von Alba Berlin
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 07.12.2012 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 778844
Anzahl Zeichen: 2515

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Kreusel
Stadt:

Hude


Telefon: 04408 - 80 32 110

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungsrecht: Welche Rechte hat der rauchende Genussmensch in Nordrhein-Westfalen noch?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Kreusel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei Kreusel