Eine Erholung von Schiffsfonds scheint auch im nächsten Jahr nicht in Sicht. Statt der Erholung sollen jetzt zahlreiche weitere Insolvenzen drohen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch im Jahr 2013 sollen Anleger von Schiffsfonds wieder schlechte Nachrichten drohen. Eine Erholung der Schiffsfonds soll auch im kommenden Jahr nicht in Sicht sein.
Die Schwierigkeiten der Schiffsfonds sollen aus den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten resultieren. Diese niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sollen sich aus einer Überkapazität von Frachtschiffen ergeben. Es bestehe ein Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage. Die geringe Nachfrage soll vor allem in der europäischen Schuldenkrise ihre Wurzeln haben. Auf eine Besserung der Lage der Schiffsfonds sollen Anleger wohl noch einige Jahre warten müssen.
Die Krise der Schiffsfonds treffe zahlreiche Anleger. Diese sollen neben der Anlage in offene Immobilienfonds das meiste Geld in Schiffsfonds investiert haben. Oft handelt es sich um hohe Geldsummen, die verloren zu sein scheinen.
Zuletzt sollen sich die Probleme hauptsächlich auf die Einschiffungsgesellschaften beschränkt haben. Nun sollen auch immer mehr Reedereien selbst betroffen sein, die durch den Verlust ihrer Schiffe immer mehr geschwächt wurden.
Die Anleger solcher Schiffsfonds sollen in letzter Zeit bereits viel Geld nachgeschossen haben, ohne dass sich eine Besserung der Lage abgezeichnet habe. Deshalb seien immer mehr Anleger nicht mehr bereit an einer Sanierung der Schiffsfonds mitzuwirken.
Sollte auch 2013 keine Besserung der Lage erfolgen, könnte diese verheerende Folgen für die Anleger solcher Schiffsfonds haben. Diese können ihre Beteiligungen oft nur schwer oder gar nicht wieder veräußern.
Anleger solcher Schiffsfonds sollten ihre Verluste ? möglicherweise sogar den Totalverlust des angelegten Kapitals ? jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und einzelfallbezogen wie Ihre Beteiligungen noch zu retten sind oder ob eventuell Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen.
Bei Schadensersatzansprüchen gegen das beratende Institut, ist der Schaden in der Höhe der Summe der Einlage zu bezeichnen. Damit könnten Anleger ? sollte ein solcher Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung bestehen ? sich somit unter Umständen weitestgehend schadlos halten.
Anleger sollten sich wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
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