(ots) - Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen
Kirche in Deutschland(EKD), Hans Ulrich Anke, hat das am heutigen
Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Beschneidung begrüßt.
"Damit wird nach den Irritationen in Folge des Urteils des
Landgerichts Köln verlässlich klargestellt, was der jahrzehntelangen
Rechtspraxis in der Bundesrepublik entspricht, nämlich, dass eine
Entscheidung jüdischer oder muslimischer Eltern, einen Jungen
beschneiden zu lassen, Teil der elterlichen Sorge ist", sagte Anke
heute in Hannover.
Das Gesetz, so der Präsident, berücksichtige auf der einen Seite
hinreichend, dass zur elterlichen Sorge eben auch gehöre, ein Kind in
das religiöse Leben seiner Familie hinein zu nehmen. Auf der anderen
Seite ziehe es zum Schutz des den Eltern anvertrauten Kindes die
notwendigen Grenzen, indem es unter anderem auf die fachgerechte, das
heißt die medizinischen Standards gewährleistende Durchführung
abstelle und einen gegebenenfalls entgegenstehenden Willen des Kindes
berücksichtige, so Anke. Dabei sei wichtig, dass eine fachgerechte
Durchführung der Beschneidung nicht mit nachhaltig schädigenden
Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung vergleichbar sei,
sagte der Präsident und weiter:"Hier finden Toleranz und Verständnis
für religiöse Rituale anderer Glaubensgemeinschaften ihre klaren
Grenzen."
Zwar spiele für das Christentum die Beschneidung keine Rolle, wie
schon der Apostel Paulus betont habe (Galater 5,6: "Denn in Christus
Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern
der Glaube, der durch die Liebe tätig ist"). Für Juden und Muslime
jedoch habe die Beschneidung eine große Bedeutung. Im Judentum komme
ihr sogar eine "identitätsstiftende religiöse Bedeutung" zu, so der
Präsident, denn die Beschneidung des Neugeborenen am achten Tag sei
für das Judentum wesentliches Zeichen der Zugehörigkeit zum
auserwählten Volk Gottes. Ein mit Mitteln des Strafrechts
durchgesetztes Verbot der Beschneidung, so Anke weiter, würde
schwerwiegende Folgen für das jüdische Leben in Deutschland haben."
Wichtig sei nun, so der Präsident, in der Umsetzung zu
gewährleisten, dass die medizinischen Standards vollumfänglich
eingehalten werden. Anke: "Hier hat das jetzt beschlossene Gesetz,
gerade auch mit seinem Begründungsteil gegenüber ersten Entwürfen
wichtige Klarstellungen erbracht." Dazu gehöre, so Anke, eine
wirksame Schmerzbehandlung und eine umfassende Aufklärung der Eltern.
Dies gelte insbesondere für den Sondertatbestand, wonach innerhalb
der ersten sechs Monate auch nicht ärztlich ausgebildete Personen die
Beschneidung sollen vornehmen dürfen.
Hannover, 12. Dezember 2012
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick(at)ekd.de