Die Krise auf dem Schiffsmarkt nimmt kein Ende. Immer mehr Schiffsfonds müssen den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Aktuell betroffen sind die beiden Schiffsgesellschaften MT King Emerald und MT King Edgar aus dem von König & Cie. aufgelegten Produkttankerfonds V. Über das Vermögen der beiden Schiffsfonds wurde kürzlich die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet.
(firmenpresse) - Der Produktentankerfonds V aus dem Hause König & Cie. investierte in die beiden Produkten- und Chemikalientanker MT King Emerald und MT King Edgar mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 70,5 Mio. Euro. An den beiden Schiffsfonds beteiligten sich zuletzt ca. 300 Anleger. Bereits kurz nach der Erstemission wies der MT King Emerald eine Fremdkapitalquote von ca. 27 Mio. Euro auf. Bei der MT King Edgar lag die Quote mit 30,288 Mio. Euro noch höher. Nach der von König & Cie. Veröffentlichten Leistungsbilanz 2011 erhielten die Anleger des Produkttankerfonds V weder im Jahr 2011 noch in den vorangegangenen Jahren 2010 und 2009 die anfangs versprochenen Ausschüttungen. Da die beiden Schiffsgesellschaften in diesem Jahr nicht in der Lage waren, die bestehenden Tilgungsverpflichtungen für das aufgenommene Darlehen zu begleichen, war die Insolvenzanmeldung der einzige Ausweg. Im Ergebnis müssen die Anleger der MT King Edgar und MT King Emerald nunmehr mit einem Totalverlust ihres investierten Kapitals rechnen.
Betroffene Anleger sind in dieser Situation nicht schutzlos gestellt. Sie sollten einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Im Rahmen einer Überprüfung der Schiffsbeteiligung kann dieser feststellen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche u. a. wegen Falschberatung zustehen. Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn der Anleger im Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß über die bestehenden oder möglichen Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt wird.
Nach unseren Erfahrungen wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden die Schiffsbeteiligungen häufig als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen. Auf die bestehenden Risiken, wie den möglichen Totalverlust, die Höhe der Weichkosten oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde in der Regel bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen.
Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in derartigen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können gegen die beratende Bank, den Anlagevermittler, aber auch gegen die Initiatoren des Fonds und dessen Vertrieb gerichtet werden. Sie können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aus einer Falschberatung ergeben.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.