Aktuellen Pressemeldungen zufolge wurden Anleger des Schifffonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 aufgefordert, dem Fonds ein Darlehen zu gewähren. Anleger können sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt über ihre Rechte beraten lassen.
(firmenpresse) - Im Zuge der notwendigen „Kapitalmaßahmen“ hat die Fondsverwaltung des Nordcapital Schiffportfolio 1 ihre Anleger aufgefordert 16 % ihrer Einlagen als Darlehen zu gewähren. Diese Kapitalspritze wird benötigt, um die Schlusstilgung von Verbindlichkeiten erfolgreich zu bewerkstelligen. Ob die Anleger dazu verpflichtet sind und welche Reaktionsmöglichkeiten ihnen offen stehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt geklärt werden.
Im Rahmen einer solchen Überprüfung kann der Fachanwalt feststellen, ob vor der Investition in den Nordcapital Schiffsportfolio 1 eine Falschberatung stattgefunden hat. Verlief die Anlageberatung fehlerhaft, so kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet nicht nur die Vorteile und Chancen der Kapitalanlage anzupreisen, sondern muss auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Falls die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffbeteiligung 1 als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen wurde, handelt es sich um eine falsche Empfehlung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen.
Wenn Sie das Gefühl haben bei der Investition in das Nordcapital Schiffsportfolio 1 nicht richtig beraten worden zu sein, sollten Sie nicht zögern und einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren!
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.