(firmenpresse) - Die Geschichte der Schifffonds begann in den 60er Jahren als Steuersparmodell und hatte bei den risikofreudigen Anlegern einen guten Ruf. Zu der damaligen Zeit wurden dem Anleger zeitweise 300 Prozent Verlust zugewiesen. Damit bekam der Anleger im Regelfall vom Finanzamt mehr Geld zurĂĽck, als er investierte. Ob der Schifffonds genug erwirtschaftete, um AusschĂĽttungen zu leisten, war daher zweitrangig.
Heute ist die Situation ganz anders. Die Schiffsfonds haben sich vom Steuersparmodell zum Renditeobjekt entwickelt, bei denen die Höhe der Ausschüttungen eine wesentliche Rolle spielt. Insgesamt haben bisher mehr als 275.000 Anleger in mehr als 1400 deutsche Schiffsfonds investiert. Das investierte Eigenkapital beträgt rund 32,5 Milliarden Euro. Das gesamte Fondsvolumen beläuft sich auf rund 77,2 Milliarden Euro. Die Höhe der Weichkosten lag im Schnitt mit 22 Prozent des Anlegerkapitals inklusive Agio sehr hoch. Insgesamt hat Deutschland mit einem Marktanteil von ca. 34 % weltweit die größte Containerschiffflotte. Rund ein Drittel der weltweiten Containerschiffflotte wurde von deutschen geschlossenen Fonds finanziert und bewirtschaftet.
Das Jahr 2012 war eines der härtesten Jahre für die Schiffsfahrt. Die Zahl der Insolvenzen wird momentan auf ca. 130 geschätzt. Laut Experten steht der Schiffsfondsmarkt vor dem wirtschaftlichen Kollaps. Eine der Ursachen für die Krise ist, dass Reeder und Emissionshäuser in der Boomphase zu viele Schiffe gekauft haben und diese zu teuer bezahlten. Jetzt müssen die zahlreichen Schiffe um die wenigen Aufträge miteinander konkurrieren. Das führt automatisch dazu, dass nur die stärksten auf dem Markt überleben können. Selbst Gesellschaften, die weitgehend schuldenfrei sind, müssen nun überlegen, ob sie noch in ihre Schiffe investieren oder diese verkaufen, um drohende Verluste abzuwenden.
Auch viele Rechtsanwälte warnen die Anleger vor der aktuellen wirtschaftlichen Schieflage, in der sich zahlreiche Containerschiffe mit Anlegerbeteiligung befinden. Insbesondere kleine Schiffe und Schiffsgesellschaften seien betroffen. In dieser schwierigen Wirtschaftslage leisten viele Fondsgesellschaften keine Ausschüttungen mehr an ihre Anleger. Vielmehr fordern sie Nachschusszahlungen, um die Gesellschaft zu sanieren, ohne dass die Anleger rechtlich dazu verpflichtet wären. Des Weiteren fordern die Fondsgeschäftsführungen und die Treuhänder häufig die bereits erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern zurück. Auch dieses lässt sich rechtlich zumeist nicht durchsetzten. Etwas anders gilt dann, wenn der Schiffsfonds Insolvenz anmeldet und der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurückfordert. Zuletzt können Banken von den Emissionshäusern und den Anlegern unter Umständen zusätzliche Sicherheiten fordern.
Die Schifffahrtskrise hat zahlreichen Anlegern einen Strich durch die Rechnung gemacht, so dass viele versuchen, sich von ihren Beteiligungen so schnell wie möglich verlustfrei zu lösen. Dies kann mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten gelingen, die nach Überprüfung der Kapitalanlage feststellen können, ob dem Anleger eventuell Schadensersatzansprüche wegen einer Falschberatung zustehen. Eine Falschberatung ist dann gegeben, wenn der Anleger im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung (Totalverlustrisiko, Höhe der Weichkosten, eingeschränkte Veräußerbarkeit der Anteile, Ungeeignetheit als Altersvorsorge) aufgeklärt worden ist.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.