(ots) - 16. Dezember 2012 - Der Fall der vier hessischen
Steuerfahnder, die mit falschen psychiatrischen Gutachten aus dem
Dienst gedrängt wurden, steht nach Informationen des
Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 01/2013, EVT 20. Dezember) vor
einer überraschenden Wende: Ein vom Frankfurter Landgericht
beauftragter Obergutachter hat die Fahnder für psychisch gesund und
dienstfähig erklärt.
Die geschassten Fahnder verklagen das Land Hessen, das die
Zwangspensionierung veranlasst hatte, und seinen Gutachter auf
Schadenersatz in Millionenhöhe. Der Prozess vor dem Frankfurter
Landgericht soll nach 'Capital'-Informationen 2013 beginnen. Die
Fahnder, die in mehreren großen Fällen von Steuerhinterziehung bei
Frankfurter Großbanken ermittelt hatten, sehen sich nicht nur um
ihren Beruf, ihr Gehalt und ihre Rentenbezüge gebracht, sondern auch
um ihre Reputation. Zwei Untersuchungsausschüsse im Wiesbadener
Landtag hatten sich mit dem Fall beschäftigt, ohne dass die Fahnder
rehabilitiert wurden.
'Capital' liegen exklusiv bislang unveröffentlichte
Prozessunterlagen des Verfahrens um Schadenersatz vor, die eine
dramatische Wende in dem seit vielen Jahren brodelnden Fall einleiten
könnten: Von entscheidender Bedeutung wird demnach sein, wie das
Gericht die Gutachten bewertet, mit denen die vier Beamten vor
einigen Jahren für paranoid erklärt wurden. Deshalb hat das Gericht
im Vorfeld der Prozesseröffnung einen der renommiertesten
Obergutachter Deutschlands eingeschaltet, der die Beamten erneut
untersucht hat: Norbert Nedopil, Chef der forensischen Psychiatrie
des Universitätsklinikums München. Seine jeweils rund 50 Seiten
um¬fassende Obergutachten über die Fahnder liegen 'Capital' vor.
Nedopils Fazit: Die Paranoia-Diagnose des Landes-Gutachtes ist nicht
nachvollziehbar.
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