Die Schifffahrtskrise soll ihre Spuren auch beim Rohöltanker Mercury Glory hinterlassen haben.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. ? wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund der zahlreichen Probleme bei den Schiffsfonds, könnten jetzt schwerwiegende Folgen auf die Anleger zukommen.
Der DS-Fonds Nr. 112 Mercury Glory soll 2011 nur 61 % der ursprünglich erwarteten Chartereinnahmen erzielt haben. Unter Umständen könnte es jetzt sogar dazu kommen, dass die Anleger bisher erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, sollte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern. Sollte es zu einer Insolvenz des Fonds kommen, könnte den Anlegern im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust ihrer Einlagen drohen.
Zahlreiche Anleger sollen oft gar nicht mit der Rückzahlung von Ausschüttungen oder dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Dies hat seine Gründe häufig in der mangelnden Aufklärung der Anleger über die Risiken der gewählten Anlagen. Werden Anleger ? wie beim DS-Fonds Nr. 112- Kommanditisten einer Kapitalgesellschaft, könnten diese im Falle einer Insolvenz des Fonds ihre Einlagen komplett verlieren oder vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, bereits geleistete Ausschüttungen die von den Gewinnen nicht gedeckt waren, zurückzuzahlen.
Anleger können bei mangelnder Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder bei Falschberatung unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen das beratende Institut geltend machen. Besteht ein solcher Schadensersatzanspruch, können die Anleger eventuell sogar die gesamte Einlagesumme zurückerhalten und sich somit weitestgehend schadlos halten.
Die Anleger solcher Schiffsfonds sollten den Verlust ihrer Einlagen nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und für den Einzelfall, ob eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger sich umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
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