Anscheinend hat die Verwaltungsgesellschaft die Planung eines Maßnahmenpaketes beschlossen. Aus dem Maßnahmenpaket geht wohl hervor, dass der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden soll.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Moment erhalten Anleger der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital scheinbar Schreiben von der Gesellschaft. Die Anleger sollen mit diesen Schreiben wohl über die schlechte wirtschaftliche Situation der Kapitalanlagen in Kenntnis gesetzt werden. Anscheinend kann die Gesellschaft die Erwartungen nicht erfüllen. Aus diesem Grunde muss sie ihre Ziele wohl auch nach unten korrigieren. Die Verwaltungsgesellschaft möchte die Anleger scheinbar nun über solche Vorgänge informieren.
Die Prorendita Fonds umfassen insgesamt fünf Fonds. Durch diese Fonds sollten wohl Beiträge von Versicherungsnehmern beglichen werden. Die Gesellschaft konnte in der Folge mit den Policen handeln und sogar die Versicherungsleistung einfordern. Insbesondere wurde das Kapital wohl in "gebrauchte" Policen britischer Kapitallebensversicherungen angelegt.
Die weltweite Finanzkrise hatte anscheinend zur Folge, dass sich die Rückkaufswerte der Policen verringerten. Dies führte wohl auch zur Reduzierung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit. Scheinbar hat die Gesellschaft zunächst auf eine Besserung der wirtschaftlichen Entwicklung gehofft. Nach ersten Informationen könnten Aussichten zahlreicher dieser Gesellschaften beeinflusst worden sein. Im Besonderen soll wohl der Prorendita DREI Fonds davon betroffen sein.
Betroffenen Anlegern sollten ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Scheinbar soll Anlegern in zahlreichen Fällen verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine gesellschaftliche Beteiligung handelt, welche Haftungsrisiken mit sich bringen kann.
Des Weiteren wurden die Anleger wohl mehrfach von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. Auch wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben, kann hierin eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Anleger sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dabei sollten sie sich allzu viel Zeit lassen, da für viele dieser Schadenersatzansprüche die Verjährung drohen kann.
Für Zeichner der fünf Lebensversicherungsfonds "Ideenkapital Prorendita Britische Leben" kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht.
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