Scheinbar ist nun auch der MPC Leben Plus der Münchmeyer Petersen Capital AG von der Krise betroffen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sollen bei der Zeichnung des MPC Leben Plus falsch beraten worden sein. Aus diesem Grunde sind viele Anleger von der Entwicklung des Fonds überrascht worden.
Der Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds wurde im Jahre 2002 erstmals aufgelegt. Im Rahmen der Zeichnungen wurde wohl häufig mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. An der hohen Sicherheit des Fonds seien jedoch mittlerweile Zweifel aufgekommen, da viele Anleger anscheinend nur wenige bzw. nach 2008 wohl überhaupt keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Grund hierfür seien wohl die wirtschaftlichen Probleme des Fonds.
Finanziert wurden die Fonds wohl hauptsächlich durch Fremdkapital. Zwischenzeitlich sei aber wohl bereits die vereinbarte Beleihungsgrenze mit einer der kreditgebenden Banken unterschritten. Dieser Umstand weise auf die angespannte finanzielle Situation des Fonds hin.
Es könnte die Möglichkeit bestehen, die Beteiligungen auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Zunächst ist jedoch fraglich, ob dies derzeit möglich ist. Des Weiteren wäre ein solcher Verkauf wohl nur mit hohen Verlusten möglich. Anleger sind nunmehr verunsichert. Sie wissen nicht, wie sich sie verhalten sollen, um schwere Einbußen oder sogar den Totalverlust ihrer Anlage abzuwenden.
Es gibt für die Anleger allerdings Möglichkeiten, unter Umständen ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückzuerhalten. So könnten einerseits die Gründungsgesellschafter in Anspruch genommen werden, falls in dem Emissionsprospekt die Risiken der Beteiligung nicht sachgerecht genug dargestellt worden sind. Die Gründungsgesellschafter sollen nach der Rechtsprechung aber gehalten sein, auf Fehler im Prospekt und gegebenenfalls im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.
Zudem wurden Anleger von ihren Banken oder sonstigen Anlageberatern oftmals nicht richtig über ihre Beteiligung aufgeklärt. Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadenersatzansprüchen in Höhe der angelegten Summe führen. So soll den Anlegern beispielsweise häufig verschwiegen worden sein, dass sie eine unternehmerische Beteiligung erwarben, die auch ein Totalverlustrisiko beinhalten kann. Ferner sei ihnen der Unterschied zwischen "Lebensversicherung" und "Lebensversicherungsfonds" nicht deutlich genug erklärt worden und auch hinsichtlich der langen Laufzeit des Fonds sei häufig keine ausreichende Beratung erfolgt.
Um möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten sich betroffene Anleger an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Gerade bei Anlegern des MPC Leben Plus sollen wohl in Kürze viele Ansprüche verjähren. Deshalb ist ein unverzügliches Handeln geboten.
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