…und 450-Euro-Jobs.eu ist die erste Jobbörse mit Informationen, Jobs und Gesuchen zum neuen 450 Euro Job.
(firmenpresse) - Die Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro zum 01.01.2013 bringt Änderungen für Beschäftigte und Arbeitgeber.
2003 mit dem Ziel gestartet, Erwerbslosen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Schwarzarbeit zu bekämpfen, kommt jetzt die erste Erhöhung für geringfügig Beschäftigte.
Die wichtigste Änderung für die ca. 7 Mio. Minijobber ist, dass in Zukunft Minijobs automatisch rentenversicherungspflichtig sind. Wer also künftig eine neue geringfügige Beschäftigung aufnimmt, und wie bislang keine Abgaben zahlen will, muss dies dann extra beantragen. Bereits bestehende Minijobs unter der alten Grenze von 400 Euro werden auch mit dem neuen Gesetz vorerst automatisch rentenversicherungsfrei bleiben.
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