(firmenpresse) - Sehr viele Steuerpflichtigen verzichten auf Geld vom Finanzamt
Sehr viele Bürger akzeptieren den Steuerbrief , ohne ihn genauer zu prüfen wenn er ankommt. Das Finanzamt könnte natürlicherweise auch Flüchtigkeitsfehler machen, die sich zu Ungunsten des Steuerzahlers auswirken. Auch der Finanzbeamte könnte oftmals Belege vergessen. Bei vielen Steuerbescheiden sorgen Zahlendreher auch für falsche Berechnungen. Aber selbst dann, wenn alle Belege augenscheinlich vorschriftsmäßig berücksichtigt wurden, könnten sich andere Missgriffe eingeschlichen haben. Manch ein Steuerpflichtiger kann verständlicherweise einfach keinesfalls mit der Entscheidung des Finanzamts einverstanden sein. Man kann sich an jene Fälle dranhängen und den Protest darauf verweisen, falls es verwandte Fälle gibt, die derzeitig vor Gericht gelandet sind. Der Steuerbrief wird nunmehrig wirksam und selbst bei einer anders lautenden Gerichtsentscheidung kann dieserdanach keinesfalls mehr geändert werden.
Richtig Einwand einlegen.
Ihren Einwand könnten Sie auf unterschiedliche Weise einlegen. Akzeptiert werden Einwände via Post und Telefax und (in den meisten Fällen) inzwischen ebenso per Elektronischer Post. Dabei läuft die Frist ab dem 3. Tag nach Postaufgabe des Steuerbescheides. Nebenher kann eine Begründung für den Vorbehalt nachgereicht werden; bedeutend ist in erster Linie, dass man ihn überhaupt einlegt, was im Übrigen auch verbal gegenüber einem Finanzbeamten erfolgen kann. In der Regel könnte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand beantragt werden, falls die Fristüberschreitung nicht vom Steuerpflichtigen zu verantworten sein. Solche Umstände sind etwa Krankheit oder Ferien und werden von den meisten Finanzämtern auch akzeptiert. Keinesfalls darunter fällt etwa eine reine Überlastung des Steuerzahlers, der aus Zeitgründen nicht zur Überprüfung des Bescheids gekommen ist. Das Fiskus muss vorweg verständigen, wenn die Entscheidung über den Vorbehalt zum Nachteil des Steuerzahlers ausfallen sollte. Dann könnte der Protest gegebenenfalls noch zurückgezogen werden.