Verkehrsunfälle gehören zur Tagesordnung. Trifft einen keine Schuld, dann ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und Forderungen stellen zu können. Diese kennt ein Rechtsanwalt ganz genau. Er unterstützt dabei, die einem zustehenden Ansprüche in vollem Umfang geltend zu machen. Welche Forderungen sich unter anderem stellen lassen, erklären die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.
(firmenpresse) - Ansprüche an die gegnerische Versicherung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall besteht für den Geschädigten das Recht, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und seine Ansprüche mit ihm durchzusetzen. Die Rechtsanwaltskosten können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Das gilt natürlich auch für die entstehenden Reparaturkosten, um das Fahrzeug wieder instand setzen zu lassen. Liegt hierfür eine Reparaturrechnung vor, werden die Kosten in vollem Umfang mit der Umsatzsteuer erstattet. Wird nach Gutachten oder einem Kostenvoranschlag abgerechnet, werden nur die Nettoreparaturkosten, ohne Umsatzsteuer, entrichtet. Ist das Fahrzeug des Geschädigten nach dem Unfall nicht mehr im Straßenverkehr einsatzfähig, dann müssen auch die Abschleppkosten von der Versicherung übernommen werden. Ebenso besteht ein Anspruch auf einen Leihwagen, um während der Dauer der Reparatur mobil zu sein. Sind durch den Unfall gesundheitliche Schäden entstanden, sind die anfallenden Kosten für Arzt- und Krankenhausaufenthalte, Medikamente sowie Heilungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Kommt es krankheitsbedingt zu einem Verdienstausfall, muss die Versicherung ebenfalls dafür aufkommen. Wer seine ihm zustehenden Ansprüche sicher und professionell durchsetzen möchte, ist mit einem Rechtsanwalt perfekt beraten.
Für ausführliche Informationen zum Thema und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.
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