Erben wird geraten, sorgfältig zu überprüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus sog. Schwarzgeld bestehen könnte.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter in der Vergangenheit umgangen, da zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war.
Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Durch den wiederholten Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Behörden zu erwarten zu sein dürfte.
Viele Laien können den Wert eines Nachlasses jedoch nicht zuverlässig einzuschätzen. Die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung sollte bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden. Die Einholung eines qualifizierten Rechtsrats ist daher jedem Erben zu empfehlen, der Anlass zu Zweifel hat. Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft kann sehr kurz sein. Eine Entscheidung hierüber sollte trotzdem nicht vorschnell getroffen werden. Nach deren Ablauf kann eine Verpflichtung bestehen, das Erbe anzutreten.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch nur mit der Mithilfe eines Rechtsanwalts empfehlenswert. Hierbei ist Erfahrung ein zwingendes Muss um schwere Fehler zu vermeiden.
Erben haben unterschiedliche Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt. Im Falle der Nichtbeachtung einer solchen Erklärungspflicht könnte durch den Erben eine Steuerhinterziehung begangen werden. Hiervon erfasst ist auch die Information über nicht versteuertes Vermögen im Nachlass. Ein solches Verhalten kann auch strafrechtlich verfolgt werden.
Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende in manchen Fällen Straffreiheit erlangen. Eine Selbstanzeige kann in manchen Fällen eine sinnvolle Alternative darstellen. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch ausgeschlossen sein. Die Entschließung hierzu sollte daher möglichst frühzeitig getroffen werden.
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