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PKV: BGH-Urteil und Unisex sorgen für erhebliche Veränderungen

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Möchten Sie von den erheblichen Veränderungen im PKV-Markt profitieren und mit stornosicherem Geschäft zu den Gewinnern zählen?

(firmenpresse) - Möchten Sie von den erheblichen Veränderungen im PKV-Markt profitieren und mit stornosicherem Geschäft zu den Gewinnern zählen?

Im PKV-Geschäft sind Umdeckungen zu anderen Gesellschaften hinlänglich bekannt, d.h. bestehende PKV-Verträge werden gekündigt und ein neuer Vertrag wird bei einer alternativen Gesellschaft abgeschlossen. Abgesehen davon, dass dies nur bei komplett gesunden Kunden möglich ist, bringt dies neben einer (kurzfristig betrachtet) hohen Abschlussprovision erhebliche Risiken der langfristigen Haftung mit sich.
Gerade nun, wo zahlreiche Gesellschaften zum Jahresende wieder erhebliche Beitragserhöhungen verkündet haben, ist dies gleichermaßen gängige wie gelebte Praxis.

Dies gilt umso mehr, da der BGH erst kürzlich und zwar unbeobachtet von vielen Marktteilnehmern eine Entscheidung dazu getroffen hat, die weitreichende Folgen für PKV-Vermittler und deren Kunden haben könnte. (Az.: IV ZR 28/12)


Im Detail geht es dabei um die Unwirksamkeit eines vereinbarten Selbstbehaltes bei einem Tarifwechsel. Hier wird deutlich, dass bei einem Tarifwechsel neben großen Chancen auch Fallstricke lauern.

Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt die Tatsache, dass mehr als 7 Mio. Bundesbürger und somit potentielle Kunden, die über eine private Krankenvollversicherung abgesichert sind, davon betroffen sein können. Die meisten davon stellen besorgt fest, dass ihre PKV-Beiträge exorbitant steigen und fragen sich, wie sie solche Steigerungen in Zukunft finanzieren sollen.

Viele PKV-Vermittler wissen allerdings noch nicht, dass der § 204 VVG hier die besondere Möglichkeit bietet völlig stornohaftungsfreies PKV Geschäft zu schreiben.

Das Geheimnis dieser Möglichkeiten führt im Ergebnis zudem für den Kunden zu teilweise signifikant reduzierten Beiträgen (bei gleichen Leistungen) und zum Wegfall von Risikozuschlägen.

Versicherungsmakler und Berater haben als Sachwalter des Kunden entsprechende Aufklärungspflichten, doch steht oftmals die Frage im Raum, ob sie den Tarifwechsel als Sachwalter des Kunden selbst durchführen und somit auch die Haftung übernehmen wollen oder sich einem spezialisierten Expertenteam anschließen.




Das online Magazin finanzpraxis.com widmet sich in einer Serie der ganzen Problematik der PKV und beleuchtet das Problem sowohl von Vermittlerseite wie Kundenseite. Auch werden dort viele kostenlose Zusatzmaterialien und kostenlose Webinare angeboten.

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Datum: 16.01.2013 - 08:29 Uhr
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