PresseKat - Rückzahlungen in Millionenhöhe für Lebensversicherungskunden

Rückzahlungen in Millionenhöhe für Lebensversicherungskunden

ID: 796841

Viele Versicherungskunden einer großen Versicherung dürfen mit einer Entschädigung rechnen, da in ihren Verträgen möglicherweise unwirksame Klauseln verwendet wurden.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese Klauseln führten in der Vergangenheit dazu, dass den Kunden oftmals weniger ausgezahlt wurde, als diesen eigentlich zugestanden hätte.

Viele Klauseln würden den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen. So seien für den Kunden beispielsweise die wirtschaftlichen Folgen einer Kündigung der betreffenden Versicherung oder die Folgen einer Beitragsfreistellung nicht ersichtlich, insbesondere dadurch, dass unverständliche und uneinheitliche Formulierungen gebraucht würden.

Den Kunden seien die Lebensversicherungen nach der Kündigung zu einem zu geringen Rückkaufswert abgenommen und Stornokosten seien von der Versicherung unberechtigt behalten worden. Bereits in der Vergangenheit hatte es mehrere Urteile des BGH gegeben, in welchen die Auszahlungsmodalitäten der Versicherer für unzulässig erachtet wurden.

Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Da nur einige wenige Kunden den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrechterhalten, hat dieser Ausgang des Verfahrens enorme Bedeutung. Dennoch ist für viele Versicherte weiterhin unklar, ob auch sie von der jüngsten Rechtsprechung profitieren können.

Anleger von Lebensversicherungen sollten überprüfen, ob auch ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob sie davon profitieren können. Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Er steht beratend bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen zur Seite. Ein Anwalt kann Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts beraten und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.





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Datum: 16.01.2013 - 09:50 Uhr
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