PresseKat - Wieder in Mode: Privatsekretäre

Wieder in Mode: Privatsekretäre

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Was sie dürfen und was nicht…

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Personal Assistents haben Konjunktur. Immer mehr Menschen, die beruflich stark eingespannt sind, beauftragen einen Privatsekretär oder eine Privatsekretärin für die Erledigung ganz persönlicher Dinge, um mehr Zeit für die Freizeitplanung und Hobbies zu haben. Die Assistenten gewinnen Einblicke in die Finanzsituation ihrer Kunden, geben Tipps für die Vermögensbildung und beraten in Rechtsdingen wie das Formulieren eines Testaments oder die Regelung von Schadensfällen. Doch Vorsicht! Hierbei handelt es sich um eine unerlaubte Rechtsberatung. In Deutschland darf per Gesetz nicht jeder vermeintlich Rechtskundige Rechtsrat erteilen. Wer in diesem Bereich beraten darf, ist in allen Einzelheiten im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Einen Rechtsuchenden vor Gericht vertreten und umfassend rechtlich beraten darf nur der Rechtsanwalt.

(firmenpresse) - In unserem Rechtsstaat sind viele Bereiche so komplex geworden, dass sich der Einzelne im Paragraphen-dickicht kaum mehr zurechtfinden kann. Oft kennt er nicht einmal die Ansprüche, die ihm von Rechts we¬gen zustehen. Hier ist die Hilfe eines unabhängigen Beraters nötig. Der Rechtsanwalt hat sein Wissen in einer langen Ausbildung mit einer praktischen Referendarzeit erhalten. Auf der Grundlage einer kompetenten rechtli¬chen Bewertung werden wirtschaftlich vernünftige Lö¬sungen für die spezifischen Fragestellungen der Man¬danten erarbeitet.

Der Anwalt tritt nicht erst vor Gericht in Erschei¬nung, sondern berät, handelt und schlichtet immer dann, wenn juristischer Sachverstand gefordert ist, und das unter der Einhaltung von eng gesetzten Ter¬minen und Fristen. Dabei ist die Vermeidung unnöti¬ger Kosten selbstverständlich.

Jeder Anwalt versucht zunächst im Interesse seines Mandanten, eine außergerichtliche Regelung zu fin¬den, um auf diese Weise ein Gerichtsverfahren abzu-wenden. Kommt es dennoch zu einem Prozess, geht es oft gar nicht ohne Anwalt. Bei Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Scheidungsverfahren müssen sich Betroffene von einem Anwalt vertreten lassen. Und im Strafverfahren wird das Gericht in schwerwiegen¬den Fällen für den Angeklagten sogar einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen, wenn er noch keinen Verteidiger hat.

Auch hinsichtlich der Haftungsfrage hat die anwaltli¬che Rechtsberatung ihre Vorteile für den Verbraucher. Unterläuft dem Anwalt ein Beratungs- oder Verfah-rensfehler, ist es auf keinen Fall der Mandant, der den Schaden tragen muss. Für alle selbstverschuldeten Bearbeitungsfehler haftet der Rechtsanwalt.

Dafür muss er eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die meistens ihre Leistungen im Rahmen einer GmbH anbieten, ist die Haftung des Anwaltes nicht beschränkt. Die Haftpflichtversicherungssumme muss mindestens 250.000 Euro betragen.





Um sicherzustellen, dass ein eventuell Geschädigter seine Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen kann, erhält ein Volljurist erst dann seine Zulassung zur An-waltschaft, wenn er den Abschluss einer Berufshaft-pflichtversicherung nachweist.

Daneben wachen die Rechtsanwaltskammern im Sinne einer Standesaufsicht, dass jeder Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft ausübt und sich beruflich wie privat nichts zuschulden kommen lässt. Berufsverfehlungen werden entsprechend geahndet und in schweren Fällen muss der Rechtsanwalt sogar mit dem Widerruf seiner Zulassung rechnen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z. B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.


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Datum: 18.01.2013 - 12:15 Uhr
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