Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger, Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht
(firmenpresse) - Keine Freude haben die Anleger der drei Ein-Schiffsgesellschaften
- Zweite MS "Sofia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG,
- MS "Las Vegas" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und
- MS "Lloyd Don Pascuale" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
in die sie insgesamt 70 Mio. € investiert haben. Musste die Ausschüttung für 2009 schon reduziert werden, sind Auszahlungen seit 2010 komplett ausgeblieben.
Ende März 2013 muss die MS Sofia Schulte Farbe bekennen, sonst droht das Aus
Das Risiko der viel zu kurzen Anfangsbeschäftigung bei der MS Sofia Schulte hat sich voll verwirklicht. Derzeit dümpelt das Containerschiff mit einer nicht auskömmlichen Anschlussbeschäftigung herum und hat ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten. Mit Ablauf des ersten Quartals 2013 endet das von der Gesellschaft ausgehandelte Moratorium zur Stundung der Darlehenstilgung.
Anleger wurden nicht korrekt informiert und aufgeklärt
Nach Meinung von Michael Minderjahn, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, zeigen die Auswertungen, dass die Beratungen fast durchweg Mängel aufweisen. Die häufigsten sind:
- Das im Emissionsprospekt durchaus erwähnte Totalverlustrisiko wurde fast durchgängig von den Beratern kleingeredet. Oft wurde behauptet, durch die Verteilung auf drei unterschiedliche Schiffsgrößen sei das Risiko bestens verteilt.
- Darüber, dass rd. 27% der Einlagen für die sog. Weichkosten verwendet werden, wurde praktisch kein Anleger informiert. Dabei ist dieser Wert durchaus wichtig für die Beurteilung, wie ertragreich das übrige Kapital arbeiten muss, um die prognostizierten Renditen überhaupt erwirtschaften zu können.
- Ebenso hat kein Berater einen unserer Mandanten darüber informiert, wie sich die Lage bis zum Beratungsende geändert hat. Der Emissionsprospekt datiert ja aus der Zeit unmittelbar vor der Finanzkrise.
- Soweit es sich um bankgebundene Berater handelt, wurde den Anleger zudem das finanzielle Eigeninteresse verschwiegen. Immerhin weist der Emissionsprospekt über das Agio von 5% weitere 8%, insgesamt also 13% an Vertriebsvergütungen aus.
- Zumeist blieb unseren Mandanten auch unbekannt, dass über 69% der Investition durch Fremdfinanzierung aufgebracht werde. Welches Risiko für das einzusetzende Kapital daraus entsteht, dass die Darlehen von US-Dollar in Yen umgetauscht werden wurde schon gar nicht besprochen.
- Kein einziger Mandant wurde darauf hingewiesen, dass der Emissionsprospekt Fehler enthält. Solche sind nach Meinung von Anlegeranwalt Minderung aber vorhanden und hätten von den jeweiligen Beratern schon bei einer bloßen Plausibilisierung festgestellt werden müssen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger
Jeder einzelne der oben aufgezählten Beratungsfehler stellt eine Pflichtverletzung des Beraters dar und löst einen Schadensersatzanspruch des Anlegers aus. Daneben finden sich viele weitere Fehler, die wir prüfen und oft feststellen. Wir sehen daher vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2013 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds ab dem Jahr 2010 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei ihrer jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, wie sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2013 erschweren oder unmöglich machen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Lloyd Schiffsportfolio III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.