PresseKat - Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht

Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht

ID: 803791

Der Bundesgerichtshof urteilte aktuell, wann ein Käufer ein sogenanntes ?Montagsauto? erworben hat und aus diesem Grund ohne Fristsetzung vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten kann.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach den Vorschriften des BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Vielmehr gilt hier der Vorrang der Nacherfüllung. Dies bedeutet, der Käufer muss dem Verkäufer in der Regel zunächst erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, bevor er schließlich die genannten Rechte geltend machen kann. Dem Verkäufer soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, seiner Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache im Nachhinein doch noch nachzukommen.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine solche Fristsetzung entbehrlich und eine (weitere) Nacherfüllung durch den Verkäufer dem Käufer unzumutbar ist. Einer dieser Fälle ist der des sog. "Montagsautos". Ob ein Neufahrzeug als "Montagsauto" anzusehen ist, beurteilte der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 140/12) danach, ob der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und auch zukünftig nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird.

Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger beim Beklagten ein neues Wohnmobil gekauft hatte. In der Folgezeit hatte der Kläger das Wohnmobil zur Durchführung von Garantiearbeiten mehrmals in die Werkstatt des Beklagten gebracht und über 20 Mängel des Fahrzeugs gerügt. Weitere Mängel beseitigte er selbst.

Trotz der hohen Anzahl der gerügten Mängel erkannte der BGH das Wohnmobil nicht als "Montagsauto" an. Dies wird damit begründet, dass die vom Kläger geltend gemachten Mängel (z.B. Flecken in der Spüle oder eine lose Stoßstange) zu einem großen Teil Bagatellmängel seien. Bei derartigen Mängeln, die vor allem die Optik und Ausstattung des Fahrzeuges betreffen, nicht aber seine technische Funktionsfähigkeit, könne das Vorliegen eines "Montagsautos" abgelehnt werden.





Für einen Käufer, der eine mangelhafte Sache erwirbt, ist es wichtig, von Anfang an richtig vorzugehen. Ob dem Verkäufer eine Nachfrist gesetzt werden muss ist oftmals eine Wertungsfrage und vom Laien schwer zu beurteilen. Es empfiehlt sich daher in einem solchen Fall den Rat eines im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalts einzuholen, der bestehende Ansprüche prüfen und mit Ihnen Ihre weitere Vorgehensweise planen kann.

http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Unterlassungserklärung Nachlasskapital und Steuerpflicht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 28.01.2013 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 803791
Anzahl Zeichen: 2962

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP