PresseKat - Nachlasskapital und Steuerpflicht

Nachlasskapital und Steuerpflicht

ID: 803792

Um die Gefahr zu umgehen, eine noch nicht versteuerte Erbschaft anzunehmen, sollten die Erben den Nachlass gründlich auf seine Meldepflicht hin überprüfen lassen.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden.

So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Beispielsweise wurden zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland unterschlagen. Im Zuge der Erbschaft geht dieses unversteuerte Vermögen zwar auf den Erben über, den Charakter des "Schwarzgeldes" verliert es dabei jedoch nicht. Auch die Erben der damaligen Steuersünder können mithin strafrechtlich verfolgt werden.

Im Zuge der behördlichen Ermittlung von Steuersündern und des Ankaufs von Steuerdateien in der Schweiz droht nicht nur Geldanlegern eine entsprechende Strafverfolgung, sondern auch den Erben, sollten sie ihr geerbtes nachzuversteuerndes Vermögen nicht umgehend dem Finanzamt anzeigen.

Dabei sind der Wert der Erbschaft und somit ihre steuerrechtliche Würdigung für den Erben als Rechtslaien schwierig einzuschätzen. Auch kann der Ablauf etwaiger Verjährungsfristen möglicher rechtlicher Schritte drohen. Bei Unsicherheiten sollten sich die betroffenen Erben daher unbedingt rechtliche Hilfe holen. Ein qualifizierter Anwalt zeigt Ihnen als Betroffenen die rechtlichen Möglichkeiten auf und weist Sie darauf hin, dass im Falle einer vorangegangenen Steuerhinterziehung auch die Ausschlagung der Erbschaft in Betracht kommen kann.

Darüber hinaus kann die Selbstanzeige ein Weg raus aus der strafrechtlich bedenklichen Situation sein, soweit die Tat noch nicht von der zuständigen Behörde aufgedeckt wurde. Der Schritt einer solchen Selbstanzeige sollte gut durchdacht werden und bei anstehender Durchführung schnell vollzogen werden. Auch hier ist rechtlicher Beistand dringend anzuraten, um mit Hilfe eines erfahrenen Anwaltes jegliche Fehler ausschließen zu können.





http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht Anscheinend vermehrt Kaufangebote für Hypothekenanleihen der WGF AG
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 28.01.2013 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 803792
Anzahl Zeichen: 2566

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachlasskapital und Steuerpflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP