Viele Unternehmer besitzen heute ihren eigenen Internetauftritt, bei dessen Erstellung insbesondere beachtet werden sollte, dass keine Urheberrechte anderer oder Wettbewerbsrechte verletzt werden.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aufgrund der Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete, sehen sich Unternehmer einer Vielzahl rechtlicher Problemstellungen entgegen. Eine Urheberrechtsverletzung kann dabei beispielsweise schon bei der Verwendung von fremden Bildern oder fremder Texte vorliegen. Des Weiteren sollte die Homepage des Unternehmers mit den Rechtsgebieten des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzes, des Domainrechts und des E-Commerce vereinbar sein. Nur durch eine umfassende rechtliche Würdigung aller genannten Rechtsgebiete ist es möglich, einen rechtlich undenklichen Internetauftritt zu gewährleisten.
Eine Internetpräsenz ist für Unternehmer heute von enormer Wichtigkeit. Nur so haben Unternehmen die Möglichkeit einer erfolgreichen Vermarktung. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten vorab bereits einige Aspekte geklärt worden sein. Dabei ist zunächst die Registrierung der gewünschten Internetdomain zu nennen. Dies ist bei den zentralen Registrierungsstellen möglich. Die gewünschte Domain kann jedoch nur beansprucht werden, sofern diese nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird.
Bei der Internetpräsenz sollte sodann darauf geachtet werden, dass, keine urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Verstöße begangen werden. Internetseitenbetreiber, welche gewerblich tätig sind, haben zudem die Verpflichtung, das Telemediengesetz zu beachten. Dieses Gesetz verpflichtet sie dazu, bestimmte Kontaktinformationen auf der Internetseite darzulegen.
Dem sogenannten E-Commerce kommt durch die Digitalisierung ebenfalls eine enorme Bedeutung zu. Sollte ein Unternehmen die Absicht haben, mittels des elektronischen Geschäftsverkehrs Waren in einem Onlineshop zu vertreiben, sind bestimmte rechtliche Problemstellungen zu beachten. Diese würden möglicherweise nicht auftreten, sofern die Parteien beim Vertragsschluss anwesend sind. Beim elektronischen Geschäftsverkehr sind insbesondere die notwendige Widerrufsbelehrung, die Datensicherheit und die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beachten.
Unternehmer, die planen einen Internetauftritt zu erstellen, sollten vorab einen im Medienrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann ihre Pläne einzelfallbezogen prüfen und Sie darüber hinaus über möglicherweise auftretende, rechtliche Problemstellungen hinweisen. Außerdem kann ein Rechtsanwalt Ihnen bei der Erstellung einer eigenen Homepage behilflich sein, indem er auf mögliche urheber- und wettbewerbsrechtliche Probleme aufmerksam macht. Daneben besteht außerdem die Möglichkeit Ansprüche gegen Unternehmer geltend zu machen, welche Ihre Urheberrechte bzw. Wettbewerbsrechte verletzten.
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