PresseKat - Internationale Ratingagenturen auch in Deutschland unter Umständen verklagbar

Internationale Ratingagenturen auch in Deutschland unter Umständen verklagbar

ID: 805467

Deutsche Anleger, die aufgrund der Bonitätsbewertungen von Ratingagenturen bei ausländischen Banken ihr Geld investierten, können bei fehlerhafter Bewertung unter Umständen ihr Vermögen retten.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Investitionen im Ausland scheinen auch in der Bankenbranche weiter zuzunehmen. Der meist branchenfremde Anleger ist dabei für jeden fachlichen Rat dankbar. Häufig wird daher auf die Veröffentlichungen sogenannter Ratingagenturen vertraut, welche die Bonität der Banken bewerten.

Erwiesen sich diese Bewertungen nachträglich möglicherweise als unzutreffend, verloren viele deutsche Anleger, die auf sie vertrauten, ihr Kapital.

Bisher war fraglich, ob die ausländischen Agenturen in diesen Fällen auch in Deutschland verklagt werden können. In seinem Beschluss vom 13.12.2013 (Az. III ZR 282/11) klärte nun der Bundesgerichtshof diese Frage. Anlass dafür war ein Fall, in welchem ein Rentner gegenüber einer Ratingagentur Schadensersatz bei einem deutschen Gericht geltend machte. Diese hatte der Bank, bei der investiert wurde, entgegen sich abzeichnender Probleme eine gute Bonitätsbewertung gegeben.

Diesem Gerichtsbeschluss nach richtet sich die örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen vermögensrechtlicher Ansprüche auch in den oben genannten Fällen nach der Zivilprozessordnung (ZPO). So sei es nicht auschlaggebend, dass die ausländische Ratingagentur in Deutschland Vermögen besitzt; sondern vielmehr, dass der Kläger hier seinen Wohnsitz habe.

Nach Meinung des Gerichtes sei es die Intention des Gesetzes, einen Auffangtatbestand für die Fälle darzustellen, in denen Inländer Ansprüche gegen Ausländer mit im Inland gelegenen Vermögen geltend machen. Bereits zu Zeiten des Reichsgerichtes sei die Norm dementsprechend ausgelegt worden.

Dieser Beschluss des höchsten deutschen Zivilgerichtes eröffnet möglicherweise tausenden betroffenen Anlegern den deutschen Klageweg als ersten wichtigen Schritt gegen internationale Ratingagenturen.





Im weiteren Verfahren gilt es dann darzulegen, dass die Bewertung der Kreditwürdigkeit der Bank durch die Ratingagentur ausschlaggebend für die Investition des deutschen Anlegers war. Ein erfahrener Anwalt verhilft Betroffenen dabei zu ihrem Recht. Auch im Hinblick auf eine mögliche drohende Verjährung der Ansprüche ist eine kompetente und zügige Vorgehensweise durch einen versierten Anwalt anzuraten.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Lohnsteuerhilfe Hamburg - Winterdienst steuerlich abzugsfähig Enterbter Schlusserbe kann Probleme bereiten
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 30.01.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 805467
Anzahl Zeichen: 2707

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Internationale Ratingagenturen auch in Deutschland unter Umständen verklagbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP