(ots) - Nachdem die Westfälische Grundbesitz und
Finanzverwaltung AG (WGF AG) im vergangenen Jahr die Insolvenz
beantragt haben soll, haben die Anleger nun offenbar vermehrt
Kaufangebote für ihre Hypothekenanleihen erhalten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen,
Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein
deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in
der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine
herausgegeben hat.
Aufsehen soll die WGF AG erstmals erregt haben, als die
Veröffentlichung eines Geschäftsberichts im vergangenen Jahr mehrfach
verschoben wurde. Im Dezember 2012 soll dann die geplante Rückzahlung
einer Hypothekenanleihe mit einem Emissionsvolumen von mehreren
Millionen Euro ausgesetzt worden sein. In der Folge soll die
Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag
auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung gestellt haben. Der
Ausgang des Insolvenzverfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Die WGF
AG soll nun über das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung saniert
und fortgeführt werden. Inwieweit dieses Vorhaben erfolgreich ist und
welche genauen Folgen es für die Anleger haben wird, lässt sich
derzeit noch nicht vorhersehen.
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollen betroffene
Anleger wohl vermehrt Kaufangebote für ihre Beteiligung an der WGF AG
erhalten haben. Die Annahme solcher Angebote müssen die Anleger im
Zweifel für sich selbst entscheiden, da derzeit nicht klar ist,
welche Höhe eine mögliche Insolvenzquote haben wird. Experten gehen
jedoch davon aus, dass die Anleger unter Umständen trotzdem einen
Großteil ihres Geldes verlieren bzw. sogar einen Totalverlust ihrer
Einlage erleiden könnten. Bei der Beratung zur Zeichnung der Anleihen
und Genussrechte sind Anleger möglicherweise nicht auf die
bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die beratenden Banken und
Institutionen könnte deshalb eine Schadenersatzpflicht wegen falscher
Beratung und nicht ausreichender Aufklärung treffen. Betroffenen
Anlegern ist indes zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht
versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Einlage
umfassend und einzelfallbezogen prüfen. Bei einer möglichen
Falschberatung im Vorfeld der Zeichnung kann er zudem die Ihnen
möglicherweise zustehenden Ansprüche für Sie geltend machen.
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