PresseKat - Verbesserter Schutz der Anleger vor Falschberatung

Verbesserter Schutz der Anleger vor Falschberatung

ID: 806303

Scheinbar sollen Anleger seit dem 01.11.2012 besser vor der Falschberatung durch Anlageberater geschützt werden, weil diese stärker kontrolliert werden sollen.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich normiert worden sein. Zweck der Änderung des WpHG ist eine Verstärkung des Anlegerschutzes sowie eine Gewährleistung der stärkeren Kontrolle von Anlageberatern.

Weiter sollen Wertpapierhandelsunternehmen wohl dazu verpflichtet werden, ausreichend qualifiziertes Personal für die Anlageberatung einzustellen. Dazu sollen demnächst nicht nur die fachspezifischen Kenntnisse und Qualifikationen der Berater, sondern auch soziale Kompetenzen ausschlaggebend sein.

Die Mitarbeiter dieser Wertpapierhandelsunternehmen, und somit auch die Bankberater, sollen unter Aufnahme aller aufsichtsrechtlich relevanten Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert werden. Außerdem sollen Kundenbeschwerden an die BaFin weitergeleitet werden und zwar innerhalb von sechs Wochen.

Verstößt ein Anlageberater gegen angelegerschutzrechtliche Vorschriften, so kann die BaFin demnächst entsprechende Maßnahmen treffen. In Betracht kämen beispielsweise Verwarnungen, Bußgelder und schließlich sogar temporäre Berufsverbote für bestimmte Mitarbeiter.

Den Anlegern soll durch diese Kontrollmaßnahmen wieder ermöglicht werden, den Finanzinstituten zu vertrauen. Dieses wurde nicht zuletzt durch bekannt gewordene Fehlberatungen oder Aufklärungspflichtverletzungen der Bankberater erschüttert.

Falschberatungen oder Aufklärungspflichtverletzungen durch einen Bankberater bieten oft den ersten Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche der Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft eventuelle Ansprüche der Anleger gegen den Anlageberater umfassend und einzelfallbezogen.





Hat ein Anlageberater beispielsweise während der Beratung mit der Sicherheit der Fonds oder der Sicherheit der Beteiligungssumme geworben, kann darin unter Umständen schon eine Falschberatung durch den Anlageberater liegen.

Anleger sollten sich wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Probleme zahlreicher Lloyd Schiffsfonds Bundesfinanzhof: Urteil zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 31.01.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 806303
Anzahl Zeichen: 2888

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verbesserter Schutz der Anleger vor Falschberatung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP