Allem Anschein nach erhalten Anleger der WGF AG vermehrt Kaufangebote für ihre Hypothekenanleihen, seitdem diese angeblich im Jahr 2012 Insolvenz angemeldet haben soll.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat.
Nachdem die WGF AG die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts im letzten Jahr wie es scheint mehrfach verschoben hatte, kamen zum ersten Mal Bedenken auf. Diese wurden offenbar dadurch verstärkt, dass gegen Ende des Jahres die geplante Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06, welche ein Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro hatte, wohl ausgesetzt wurde. Daraufhin habe die Gesellschaft dann beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung gemäß der Insolvenzordnung (InsO) gestellt.
Über das eingeleitete Insolvenzverfahren und die gewünschte Eigenverwaltung soll die WGF AG saniert und schließlich wohl fortgeführt werden. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit jedoch nicht absehbar. Dementsprechend bleibt abzuwarten, inwieweit das Insolvenzverfahren erfolgreich ist und welche Konsequenzen den Anlegern daraus erwachsen können.
Allerdings sollen die hiervon betroffenen Anleger seit der Eröffnung des Verfahrens wohl zunehmend Kaufangebote für ihre Anteile bekommen. Ob sie diese Angebote annehmen, das müssen Anleger im Zweifel für sich selbst entscheiden. Da das Verfahren noch nicht beendet ist, kann derzeit auch nicht gesagt werden, welche Höhe eine mögliche Insolvenzquote haben wird. Demnach besteht unter Umständen weiterhin das Risiko, dass die Anleger einen Großteil ihres Geldes verlieren, wenn nicht sogar einem Totalverlust ihrer Anlage ausgesetzt sind.
Bei der Beratung zur Zeichnung der Anleihen und Genussrechte sind Anleger möglicherweise nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die beratenden Banken und Institutionen könnte deshalb eine Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung und nicht ausreichender Aufklärung treffen.
Betroffenen Anlegern ist indes zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Einlage umfassend und einzelfallbezogen prüfen. Bei einer möglichen Falschberatung im Vorfeld der Zeichnung kann er zudem die Ihnen möglicherweise zustehenden Ansprüche für Sie geltend machen.
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