Die European Association for Human Rights e.V. mit Sitz in Kassel hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für den Schutz der Menschenrechte auf internationaler Ebene mit dem Schwerpunkt Todesstrafe einzusetzen. Im Projekt „Briefe in den Todestrakt“ vermittelt der gemeinnützige Verein Brieffreundschaften zu Todestraktinsassen in den USA.
(firmenpresse) - Im Projekt „Briefe in den Todestrakt“ vermittelt der gemeinnützige Verein Brieffreundschaften zu Todestraktinsassen in den USA. In der Isolationshaft sind Briefe oftmals die einzige Chance, mit der Außenwelt in Verbindung zu bleiben und einer vollständigen Deprivation entgegenzuwirken.
„Der Einsatz unseres Vereins für Todestraktinsassen bedeutet nicht, dass wir Gewaltverbrechen verharmlosen, Täter idealisieren oder gegen angemessene Strafen sind“, betont Vorsitzende Andrea Bachmann. „Jedoch sind wir vehement gegen die Todesstrafe und wollen zudem die Insassen nicht auf ihre Taten reduzieren, sondern sie in ihrem Menschsein anerkennen und respektieren. In Briefkontakten zu Todestraktinsassen sollte das Maß an Schuld oder Unschuld nicht in erster Linie eine Rolle spielen. Es ist nicht unsere Aufgabe, über diese Menschen zu richten.“
Der Verein ermöglicht im Zuge der Vermittlung von Brieffreundschaften auch mittellosen Gefangenen, Kontakte zur Außenwelt zu pflegen. Er fördert Todestraktinsassen finanziell, um Sie bei der Anschaffung der notwendigen Briefmarken und Schreibutensilien zu unterstützen.
Momentan sind Brieffreundschaftsgesuche von Todeskandidaten aus Texas, Alabama und Kalifornien online. Brieffreundschaftsanzeigen für Todestraktinsassen werden selbstverständlich kostenlos eingestellt. Da aus der Korrespondenz mit an Brieffreunden interessierten Insassen regelmäßig Portokosten für den Verein anfallen, werden Interessierte um eine kleine Spende zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Projekts gebeten.
Neben dem Projekt „Briefe in den Todestrakt“ unterstützt der Verein zudem die Kinder von Todestraktinsassen. „Es ist wichtig, dass die Beziehung zum inhaftierten Elternteil aufrechterhalten werden kann“, so Bachmann. Gleichzeitig soll Todestraktinsassen ermöglicht werden, trotz der Inhaftierung der elterlichen Fürsorge nachzukommen. So wird zum Beispiel ermöglicht, dass Todeskandidaten ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk für ihre Kinder kaufen können.