PresseKat - Genitalverstümmelung an Mädchen: Deutsche Ärzte wollen weiter schweigen

Genitalverstümmelung an Mädchen: Deutsche Ärzte wollen weiter schweigen

ID: 808976

(firmenpresse) - Berlin/Hamburg, 4. Februar 2013 - Zum „Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung“ am 06. Februar machen die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) aufmerksam auf die Rolle der Ärzteschaft bei der ausbleibenden Strafverfolgung gegen Eltern, die ihre Töchter der Genitalverstümmelung unterwerfen. Rund 50.000 in Deutschland gefährdete Mädchen können zu Opfern dieser Misshandlung werden.

Die Verstümmelung der Genitalien eines Mädchens bedeutet zweifelsfrei eine schwere Körperverletzung. Der Elternteil, der diese Verstümmelung zulässt oder veranlasst, ist immer Anstifter oder Mittäter.

Die Straftat kann nur verfolgt werden, wenn die Körperverletzung auch festgestellt ist, was i.d.R. nur durch den untersuchenden Arzt stattfinden kann. Dieser aber unterliegt der medizinischen Schweigepflicht und darf deshalb seine Feststellung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Da das Strafrecht erst dann angewandt werden kann, wenn diese Behörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten, führt hier die Schweigepflicht zum Schutz der Täter.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Meldeverpflichtung der diagnostizierten Genitalverstümmelung, wie sie in weiten Teilen Europas besteht, wäre als Ausnahme der allgemeinen Schweigeverpflichtung zu definieren.

Neben Parlamentariern und Bundesregierung setzt sich insbesondere die deutsche Ärzteschaft gegen die Einführung einer Meldepflicht ein, die den Täterschutz aufheben könnte: So schreibt die Bundesärztekammer an die TaskForce, dass sie sich „nicht für die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht bei begangener Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen einsetzt.“
Zur Begründung heißt es, die Mädchen würden sonst womöglich nicht mehr zur Untersuchung gebracht. Dabei weiß die Kammer, dass mit der Koppelung der Meldepflicht an eine gesetzlich geregelte Untersuchungspflicht diese „Befürchtung“ auf einfache Weise ausgeräumt werden kann.




Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) verhält sich ablehnend gegenüber einer Meldepflicht an die Strafverfolgungsbehörden.

Die Frage, wie die Ärzteschaft den - durch ihr Schweigen geleisteten Täterschutz gegenüber minderjährigen Opfern – ethisch vertreten kann, wurde bislang nicht beantwortet.

Ohne konsequente Strafverfolgung, die den Tätern rechtsstaatliche Grenzen aufzeigt, gibt es auch keine nachhaltige Prävention. Daher sollte sich die Ärzteschaft endlich im Sinne der Opfer für eine Melde- und gekoppelte Untersuchungsverpflichtung der gefährdeten Kinder einsetzen.


Ansprechpartner bei redaktionellen Nachfragen:
Bernd Carstensen, Pressesprecher BDK-Bundesvorstand, Fon 0700 BDK (235) 10000
Ines Laufer, Geschäftsführerin TaskForce, Fon 01803 - 767 346 (9 ct/min aus dem dtsch. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kinderrechtsorganisation TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) macht sich seit vielen Jahren für den Schutz von Kindern vor Gewalt stark. Seit Dezember 2010 setzen sich der BDK und die TaskForce gemeinsam für den Schutz der bis zu 50.000 Mädchen ein, die in Deutschland von Genitalverstümmelung (FGM) bedroht sind.



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TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
PF 30 42 70
20325 Hamburg

Kontakt: Ines Laufer, Geschäftsführerin
Tel.: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus den Mobilfunknetzen)
eMail: info(at)taskforcefgm.de
WebSeite: www.taskforcefgm.de



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Datum: 04.02.2013 - 20:57 Uhr
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Soziales


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Freigabedatum: 04.02.2013

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