(firmenpresse) - Der Traum währte nicht einmal einen Winter. Der Leuchtenhersteller Hess AG, der erst im Oktober 2012 mit einem Börsengang 35,65 Mio. € bei Anlegern eingesammelt hatte, ist überschuldet und ohne Fortführungsperspektive. Der Vorstand hat angekündigt, Insolvenz zu beantragen.
Für Investoren, die sich an der Kapitalerhöhung im Oktober beteiligt haben, stellt sich die Frage, ob beim Börsengang alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Kanzlei des Heidelberger Rechtsanwalts Mathias Nittel wurde jetzt von ersten Anlegern beauftragt, den kursierenden Gerüchten nachzugehen und Schadenersatzansprüche zu prüfen. "In den Medien wird zurzeit der Vorwurf der Bilanzmanipulation erhoben. Sollte sich dies bestätigen, kann auch der Wertpapierprospekt, der Grundlage des Börsengangs war, die Lage des Unternehmens falsch dargestellt haben. Dies würde Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen begründen", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Anlegern, die Aktien der Hess AG gezeichnet haben, empfiehlt Anlegeranwalt Nittel, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
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